Neues aus New York: Große Getränkebecher weiterhin erlaubt
Der ehemalige New Yorker Bürgermeister und Multimilliardär Michael Bloomberg hatte während seiner Amtszeit ein Verbot von übergroßen Getränkebechern in New York angeleiert und zum Gesetzt gemacht. Nun ist dieses Verbot jedoch endgültig gescheitert, denn das oberste Gericht des Bundesstaats New York urteilte in letzter Instanz, dass dieses nicht rechtens ist, da es „kapriziös und willkürlich“ sei. Bereits in erster Instanz und in einem vorangegangenen Berufungsverfahren hatten die Richter das Verbot der riesigen Getränkebecher abgeschmettert.
Das Ziel: Fettleibigkeit bekämpfen
Die Absicht hinter Michael Bloombergs Plan war durchaus eine hehre. Der ehemalige Bürgermeister wollte der in den Vereinigten Staaten und in New York verbreiteten Fettleibigkeit und Krankheiten wie Diabetes den Kampf ansagen. Eines der Hauptprobleme sah er anscheinend in dem Verkauf von riesigen Getränkebechern, randvoll mit Soft Drinks wie Cola und anderen stark zuckerhaltigen Limonaden. Erlaubt sein sollten nur noch Getränkebecher bis zu einer Größe von 16 Unzen, umgerechnet etwa einem halben Liter. In den Vereinigten Staaten sind selbst Verkaufsgrößen von 32 (knapp ein Liter) oder sogar 64 Unzen (knapp zwei Liter) keine Seltenheit. Diese werden vor allem in Kinos und Stadien, aber auch in Schnellrestaurants und an Imbissen angeboten, häufig sogar mit kostenlosem Wiederauffüllen („Free refill“).
Unmengen Zucker
Becher mit einem solchen Fassungsvermögen werden wohl nur in den seltensten Fällen mit Wasser gefüllt. Vielmehr werden sie meist randvoll gemacht mit Cola und Limonaden. Ein knapper Liter Cola enthält aber bereits über 100 Gramm Zucker und fast 400 Gramm Kalorien. Das ist weit mehr als die maximal empfohlene Tagesdosis Zucker und bereits rund ein Fünftel der empfohlenen täglichen Kalorien, die ein erwachsener Mensch zu sich nehmen sollte – wohlgemerkt in einem einzigen Getränkebecher. Das Verbot hätte übrigens nicht nur Cola und Limonaden getroffen, sondern auch alle anderen zuckerhaltigen Getränke, selbst wenn diese Zucker nur in geringer Dosis enthalten – wie etwa gesüßter Kaffee oder Fruchtsäfte. Nur komplett ungesüßte Getränke wie Wasser wären auch weiterhin in XXL-Bechern erlaubt gewesen.
Gericht: Willkürliches Verbot
Wohl nicht zuletzt deshalb entschied das oberste Gericht des Bundesstaats nun, dass das Verbot willkürlich sei. Ein Verbot des Verbots sozusagen. Andere Gründe, die die Richter anführten, waren, dass bestimmte andere Kalorienbomben von dem Verbot ausgenommen gewesen wären und, dass es nicht für die Verpackungsgrößen von im Supermarkt erhältlichen Getränken gegolten hätte. Nur bestimmte Läden und Formen des Verkaufs wären benachteiligt worden gegenüber den Supermärkten.
Widerstand auch durch die New Yorker
Der Widerstand gegen das Gesetz formte sich sehr schnell und Michael Bloomberg kriegte diesen noch zu Amtszeiten zu spüren. Viele New Yorker mögen zwar im Grunde gegen solcherlei Kalorienbomben sein, doch lassen sie sich nur ungern etwas vorschreiben, schon gar nicht von den Politikern. Die Getränkeindustrie nutzte die Stimmung für sich aus und richtete sich mit gezielten Aktionen an die Bewohner New Yorks. So wurden etwa Bilder verbreitet von der Freiheitsstatue, die statt der Fackel einen XXL-Getränkebecher in ihrer Hand trägt und dem Spruch: „Wollen Sie sich wirklich von Bürokraten vorschreiben lassen, was sie trinken?“ Das mag zwar etwas plump sein, doch anscheinend half es dabei, die Stimmung in New York zu Gunsten der Getränkehersteller zu wenden.
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