Behandlungsfehler lassen sich ohne Hilfe nur sehr schwer nachweisen. Patienten müssen von Krankenkassen unterstützt werden, wenn ein Verdacht auf Behandlungsfehler geäußert wird. Bestenfalls wendet sich ein Patient, der den Verdacht erhebt, er sei Opfer eines Behandlungsfehlers geworden, an seine Krankenkasse. Zumindest die gesetzlichen Krankenkassen sind nämlich dazu verpflichtet, in solchen Fällen für ihre Versicherten einzustehen […]
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