Blutspende-Verbot bei Homosexuellen

Blutspende-Verbot bei Homosexuellen

Blutspenden können Menschenleben retten. Weil über das Blut aber auch zahlreiche Krankheiten übertragen werden können, nämlich Krankheiten wie HIV, Hepatitis C uvm., müssen sich mögliche Blutspender zahlreichen Untersuchungen unterziehen. Kommt es bei diesen Befragungen oder Untersuchungen zum Auftreten von kritischen Situationen, kann der Betroffene zeitweise oder dauerhaft als Spender ausgeschlossen werden. Homosexuellen Männern ist in Deutschland und Frankreich das Blutspenden gänzlich untersagt. Ein betroffener Franzose hat nun Klage gegen diese Entscheidung eingereicht und hat die Aufmerksamkeit des Europäischen Gerichtshofs erhalten.

Wer darf Blut spenden?

Die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut haben entsprechend dem Transfusionsgesetz, das in Deutschland die Blutspende regelt, Richtlinien erstellt, wer Blut spenden darf und wer aus gesundheitlichen Risiken ausgeschlossen werden muss. Generell dürfen nur Erwachsene zwischen 18 und 68 Jahren Blut spenden. Menschen, die ein Gewicht, das unter 50 kg beträgt, aufweisen, dürfen kein Blut spenden. Zudem sollte ihr Blutdruck zwischen 100 und 180 (systolisch) und unter 100 (diastolisch) liegen.

Dauerausschluß als Spender

Zum Dauerausschluß in Deutschland kommt es im Fall von Alkohol-und Drogenkonsum, Prostitution, wechselnden Sexualpartnern bei Heterosexuellen und Homosexuellen Partnerwechseln. Aktuell wird diskutiert, ob der Dauerausschluß in diesen Fällen zu einem zeitlich begrenzten Ausschluß umgemünzt werden kann. Weiterhin führen folgende Krankheiten zum Dauerausschluß von der Blutspende: schwere neurologische Erkrankungen, schwere Herz- und Gefäßkrankheiten, Krebs (mit wenigen Ausnahmen) und auch Allergien können ein Ausschlusskriterium sein.

Auch einige Infektionsarten führen zu dauerhaftem Ausschluß von der Blutspende. Namentlich betrifft dies HIV und Hepatitis C, Hepatis B (bei letzterem ist es möglich nach fünf Jahren die Infektion zu testen und falls keine Viren mehr vorliegen die Blutspende doch noch durchzuführen). Andauernde bakteriellen Infektionen wie Brucellose oder Fleckfieber sowie sogenannte Protozoonosen, z. B. Leishmaniose oder die Chagas-Krankheit und auch Syphilis führen zum Dauerausschluß.

Zeitlich begrenzte Sperre

Eine zeitlich begrenzte Sperre beim Blut spenden erhalten Schwangere, sie dürfen sechs Monate vor der Geburt und sechs Monate danach bzw. bis zur der Abstillzeit Blut spenden. Auch Reisen in Gebiete, in denen Malaria verbreitet ist, haben zur Folge, dass anschließend sechs Monate nicht gespendet werden darf. Wer selbst eine Blutspende erhalten hat, eine Tätowierung bekommen hat oder sich einer Biopsie unterziehen musste, ist für vier Monate gesperrt. Auch bei einigen Medikamenten, Impfungen und Infektionen werden einige Wochen als zeitlich begrenzte Sperre angesetzt.

Der Fall vor dem EUGH

Das Gesetz, das den homosexuellen Männern das Blutspenden verbietet, sei schlichtweg diskriminierend, so schließt der Generalstaatsanwalt seine Rede vor dem Europäischen Gerichtshof. Der Fragebogen, den jeder mögliche Blutspender vorab ausfüllen muss, sollte verändert werden. Wechselnde Sexualpartner stellen zwar ein Risiko für mögliche HIV-Infektionen dar, allerdings seien mit dem Verbot beispielsweise auch nicht die Frauen bedacht, deren Männer homo- oder bisexuelle Beziehungen haben.

In Italien reagiert man auf etwaige Risiken beispielsweise in Form eines Sexualpartnerchecks. Hatte der Betroffene zuvor oftmals wechselnde Partnerschaften und befindet sich nun seit mehr als vier Monaten in einer stabilen, dauerhaften Partnerschaft darf er Blut spenden. Dabei spielt die sexuelle Orientierung keine Rolle. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist noch nicht gefallen. Man kann nur hoffen, dass die Stigmatisierung von Homosexuellen ein Ende findet. Das Bild, das in der Öffentlichkeit seit Jahren von Homosexuellen gezeichnet wird, führt zur Diskriminierung und Ausschließung, nicht nur im Bereich Blutspende.

 

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