Nanopartikel in der Kosmetik

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Nanopartikel in der Kosmetik

Schönsein ist für manche Menschen ein Zeil, dass es um jeden Preis anzustreben gilt. Da wird auch vor Botox nicht Halt gemacht, obwohl es sich dabei, wie der Name bereits eindeutig vermittelt, um einen Giftstoff handelt. Aber was soll’s – wenn’s doch „schee macht“.

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher schütteln über solche Ideen den Kopf und glauben, mit den üblichen im Handel vertretenen Präparaten allemal auf der sicheren Seite zu sein. Im Moment allerdings wird heiß diskutiert, ob das wirklich der Fall ist. Ausgelöst wurde die Kontroverse durch den Einsatz von sogenannten „Nanopartikeln“ in Kosmetika und anderen Pflegeprodukten wie zum Beispiel in Sonnenschutzpräparaten.

Aber was sind eigentlich „Nanopartikel“ und warum sind sie umstritten? – Unter „Nanopartikeln“ versteht man atomare oder molekulare Strukturen, die zwischen einem und 100 Nanometer (nm) groß sind; wobei ein Nanometer 1,0 x 10-9 Meter bedeutet. Das entspricht etwa der Größe von kleineren Viren. Man hat festgestellt, dass sich die Wirkung chemischer Substanzen verändert, wenn man sie in Einheiten solch geringer Größe einsetzt.

Auswirkungen der Nanopartikel

Gerade hinsichtlich aller Arten von Kosmetika und Pflegemitteln tun sich dadurch neue Dimensionen auf. So werden heute schon Nanopartikel von metallischen, das Licht reflektierenden Verbindungen in Sonnenschutzmittel eingebracht, wo sie, auf die Haut aufgetragen, wie Milliarden winzigster Spiegelchen das Sonnenlicht reflektieren und dadurch das Gewebe vor schädlichem UV-Licht schützen.

Was ihr Vorhandensein auf der Haut und in der Haut für den Organismus des Benutzers bedeutet, das ist unklar. Denn die Technik ist viel zu jung, um entsprechende Langzeitstudien zu ermöglichen. Verbraucherschutzorganisationen warnen angesichts dieser offenen Frage vor dem Einsatz der Nanoteilchen, während die kosmetische Industrie sich darauf beruft, dass die menschliche Haut aufgrund ihrer Struktur das Eindringen von in Kosmetika oder Pflegemitteln enthaltenen Nanopartikeln in tiefere Hautschichten nicht zulässt.

Was aber ist, wenn die Haut Verletzungen aufweist? Die Diskussion hält an. Die Europäische Union hat im Zuge der letzten Reform ihrer Kosmetikverordnung eingegriffen und eine Kennzeichnungspflicht für die Verwendung von Nanopartikeln in Produkten verfügt. Wer der neuen Technik nicht vertraut, hat so die Möglichkeit, sie schlicht zu meiden.

 

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