Kölner Gericht entscheidet für den Eigenanbau von Cannabis bei drei Schmerzpatienten

Kölner Gericht entscheidet für den Eigenanbau von Cannabis bei drei Schmerzpatienten

Für viele Schmerzpatienten ist die Genehmigung des Kölner Gerichts mehr als ein Hoffnungsschimmer. Dass Cannabis nun auch zu therapeutischen Zwecken legal selbst angebaut werden darf, grenzt für viele Menschen an Rettung. Drei Schmerzpatienten hatten vor dem Kölner Verwaltungsgericht geklagt und die Entscheidung erwirkt, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Betroffenen eine Genehmigung für den eigenen Cannabisanbau erteilen muss. Die Entscheidung liegt trotzdem noch beim BfArM, aber ein großer Schritt in Richtung der Akzeptanz für Cannabis als Schmerzmittel konnte erwirkt werden.

Wenn Schmerzen unerträglich werden

Alle drei Kläger leiden unter täglichen und zudem chronischen Schmerzen, die ihren Alltag entscheidend beeinflussen und durch herkömmliche Schmerzpräparate keine Linderung erfahren konnten. Da sie sich den Erwerb von Cannabisblüten nicht leisten konnten und dieser von ihrer Krankenversicherung auch nicht mitgetragen werde, erbaten sie das BfArM um die Genehmigung zum legalen Anbau von Canabisblüten in einer vorgeschriebenen Menge, die lediglich ihren eigenen Bedarf decken soll.

Dieser Bitte kam das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte allerdings nicht nach, sodass sie vors Kölner Gericht zogen.

Die Ausnahmefälle

Zunächst prüften Richter die Wohnsituation der Kläger, sprich ob sich fremde Personen an dem Cannabisanbau bedienen konnten. Dies war in allen drei Situationen nicht der Fall. In einem weiteren Schritt wurde überprüft, welche Schmerztherapien von den drei Betroffenen bereits erfolglos absolviert worden sind. Das Kölner Gericht kam zu dem Schluss, dass in den drei genannten Fällen eine Genehmigung des BfArM in Eigenanbau Cannabis die beste Methode sei, um ihre chronischen Schmerzen zu lindern. Alle weiteren Schmerztherapien konnten nämlich keine Wirkung erzielen.

Der Medizinrechtler Andreas Fleischfresser reagiert mit dem Urteil auf die lang diskutiert und vielfach geforderte Legalisierung von Cannabisanbau für den Eigenbedarf bei Schmerztherapien und die Mitfinanzierung durch Krankenkassen, was Schmerzbehandlungen mit Cannabiskraut angeht. Diese drei Fälle sind demnach immernoch Ausnahmen. Zum aktuellen Zeitpunkt muss jeder Einzelfall, nach Ablehnung durch das BfArM, vors Gericht ziehen, klagen und auf einen positiven Ausgang hoffen. Die Entscheidung ist mit dem Urteil aus Köln allerdings noch nicht gefallen. Jetzt ist das BfArM dran. Nimmt es das Urteil an, dürfen erstmal drei Deutsche legal in ihrem Eigenheim Cannabis zu therapeutischen Zwecken anbauen. Spricht sich das BfArM allerdings gegen das Urteil aus, werden die Fälle an das Oberverwaltungsgericht Münster weiter geleitet.

Die Angst vor legalem Cannabis

Noch immer ist die Angst vieler Gesundheitsinstitute groß, dass der „Schutz der Bevölkerung“ dem Wohl einzelner Schmerzpatienten zum Opfer fällt, wenn Cannabis zuhause legal angebaut werden darf. Damit ist gemeint, dass Mediziner befürchten, dass der Cannabiskonsum ansteigt, wenn es im Privaten erhältlich und legal ist. Dass viele Schmerzpatienten durch die legale Nutzung von Cannabis ein neues, anderes Leben ohne Schmerzen erfahren könnten, ist die andere Seite der Medaille. Diese Ambivalenz des Themas „legales Cannabis“ hält die Diskussion seit Jahren aufrecht. Nebenwirkungen sind gegen Erfolge aufzuwiegen.

 

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