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Codein darf nicht zur Behandlung von Kindern unter 12 Jahren angewendet werden

Kinder, die an Husten leiden, werden seit Jahrzehnten mit Codein behandelt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelangt nun in einer Bewertung zu dem Ergebnis, dass codeinhaltiger Hustensaft nicht zur Behandlung von Kindern eingesetzt werden sollte, da die Gefahr einer sogenannten Atemdepression, einer verlangsamten Atmung, bestehe. Der Codeinsaft-CT 5 mg/5 darf deshalb nicht mehr […]