Das riecht komisch. – Schadstoffauskunft für Verbraucher

Das riecht komisch. - Schadstoffauskunft für Verbraucher

Verbraucher haben jetzt laut der neuen EU-Verordnung REACH das Recht, vom Händler Auskünfte darüber zu bekommen, ob besorgniserregende Stoffe in ihren Produkten verarbeitet wurden. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Damit sollen alle risikoreichen Chemikalien in der EU zentral erfasst werden. Sehr schädliche Chemikalien kommen auf die REACH-Kandidatenliste, auf der sich bisher 161 Stoffe befinden.

Welche Folgen hat ein Eintrag?

Hersteller müssen dem Kunden Auskunft geben, wenn die Konzentration eines Stoffes in einem Produkt einen Anteil von 0,1 Prozent übersteigt. Darüber hinaus unterliegen die Stoffe nach und nach einer Zulassungspflicht durch die EU-Kommission. Unternehmen, die dennoch mit diesen Chemikalien arbeiten wollen, müssen beweisen, dass der Umgang und die Verwendung sicher und zudem für die Gesellschaft von Vorteil ist.

Aber auch diese Zulassungen gelten nur begrenzt: Mit der Zeit müssen die schädlichen Stoffe mit Alternativen ersetzt werden. Einige Stoffe mit zu hohem Gesundheits- oder Umweltrisiko werden komplett verboten.

Welche Produkte sind betroffen?

Mehr Produkte als man denkt enthalten schädliche Chemikalien. Ob Möbel, Haushaltswaren, Elektrogeräte, Textilien, Spielzeug oder Verpackungen, alle Güter können Schadstoffe beinhalten. Gefährlich sind oft die fehlenden verpflichtenden Hinweise auf den Konsumgütern. Die Stoffe auf der REACH-Liste sind besonders besorgniserregend und zudem sehr schädlich für Mensch und Umwelt. Sie können Krebs fördern, Einfluss auf das Erbgut nehmen, die Fortpflanzung stören oder andere hormonelle Wirkungen haben. Zu den Schadstoffen gehören beispielsweise einige Weichmacher, wie sie in Plastikspielzeug, Matratzen und Kabeln verwendet werden. Die einfachste Möglichkeit, sein Produkt auf schädliche Stoffe hin zu überprüfen, ist über reach-info.de mit Artikelnummer und Kontaktdaten ein Formular an Hersteller oder Händler zu schicken. Sollte ein Stoff der REACH-Liste in dem angefragten Produkt enthalten sein, müssen diese, kostenlos und unabhängig vom Kauf, Auskunft geben. Wenn ein Händler auf die Anfrage des Kunden nicht antwortet, sollte sich dieser nach 45 Tagen an eine zuständige Kontrollbehörde wenden. Hersteller oder Händler laufen dann Gefahr, ein Bußgeld zahlen zu müssen.

 

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