Haustierabschuss – Jäger im Visier der Politik

Haustierabschuss - Jäger im Visier der Politik

Aktuell befinden sich rund 100 Tierarten auf der Liste der jagbaren Tiere. Besonders der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) setzt sich dafür ein, dass die Liste im neuen nordrhein-westfälischen Jagdrecht reduziert wird. Es sei wichtig, die Interessen von Tierschutz, Naturschutz und Waldwirtschaft endlich in Einklang zu bringen. Der Landesjagdverband hält jedoch mit eigenen Argumenten dagegen und kritisiert die Forderungen der Tierschützer.

Besondere Forderung nach Verbot des Haustierabschusses

In der Debatte um die Gestaltung des neuen Gesetzentwurfes für das Jagdrecht ist seit langem im vollen Gange. Besonders Tier- und Naturschutzverbände sind sehr aktiv, um ihre Forderungen durchzusetzen. Sie haben sogar eine Resolution ins Leben gerufen, in denen die Bürger ihre Unterstützung bekunden können. Insgesamt wurden zehn Eckpunkte vorgelegt: Darunter befindet sich auch das Verbot des Haustierabschusses. Allein in Nordrhein-Westfalen werden rund 10.000 Katzen geschossen, um die Anzahl von streunenden Katzen zu minimieren. Das diene besonders dem Schutz von Vogelarten. Für Naturschützer stellt dies jedoch keine geeignete Maßnahme dar – nur Kastrationsprogramme seien in dieser Hinsicht erfolgreich. Ebenfalls Teil der Forderungen ist der Schutz der Paarhuferarten. BUND will die Liste auf sechs Arten – Rehe, Wildschweine, Rot-, Dam- und Sikahirsche sowie Mufflons – beschränken, da nur diese verzehrt und verwertet werden können.

Alte Gesetzeslage

Tierschützer kritisieren das Abschussrecht für wildernde Hunde und Katzen als nicht mehr zeitgemäß: Das Jagdgesetz besteht seit 1934 in kaum veränderter Form. Für Tierschützer ein Grund, den Rechtstext endlich an den Wissensstand des 21. Jahrhunderts anzupassen. Das Jagdrecht widerspreche dem sowohl in der Landesverfassung als auch im Grundgesetz verankerten Tierschutz. Besonders problematisch sei es, dass sich auch eigentlich geschützte Tierarten wie die europäische Wildkatze, die Waldschnepfe, die Ringeltaube und der Höckerschwan sowie Rabenvögel und Marderarten auf der Liste der jagbaren Tiere befinden. Ihre Forderungen verdeutlichen die Tierschützer mit dem Argument, dass in NRW pro Jahr rund 1,3 Millionen Tiere scheinbar grundlos durch Jäger geschossen werden.

Der Landesjagdverband hingegen weigert sich gegen diese Forderungen. In einer schriftlichen Stellungnahme fürchten sich die Jäger davor, dass dieses Vorgehen auf eine generelle Abschaffung der Jagd hinauslaufe. Der Verband betont die Wichtigkeit des Abschusses von freilaufenden Hunden und Katzen, um andere Gattungen wie Vögel, Kaninchen und Rehkitze zu schützen – damit seien die Jäger Bestandteil des Natur- und Tierschutzes. Darüber hinaus kümmern sich die Jäger auch um das Problem der Tauben, die ganze Städte und Kulturdenkmäler verschmutzen.

Weiterreichende Forderungen

Darüber hinaus ist auch das Verbot der Fallen-, Bau- und Beizjagd Teil der Forderungen des BUND und anderer Tierschutzorganisationen. In Zukunft soll auch die Ausbildung von Jagdhunden am lebenden Tier unterlassen werden – sie bezeichnen dies als “tierquälerische Praxis”. Apportfertigkeiten könnten Hunde auch bei ihren älteren Artgenossen abgucken und lernen.

 

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