Verletztes Wildtier – wie geht man richtig vor?

Verletztes Wildtier - wie geht man richtig vor?

Was soll man tun, wenn Wanderer bei einem Spaziergang ein verletztes Wildtier finden? Das Bundesnaturschutzgesetz oder das Bundesjagdrecht regeln den Umgang mit einheimischen Wildtieren. Bei verletzten Tieren kann es Ausnahmen geben. Generell verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, lebende oder tote Wildtiere aus der Natur herauszunehmen. Das gilt vor allem für besonders oder streng geschützte Tiere. Tiere Feldhasen, Füchse oder Wildenten unterliegen dem Jagdrecht. Daher ist es Wilderei, wenn man die Tiere einfängt, zu Hause hält oder illegal jagt.

Verletzte oder hilflose bzw. kranke Tiere dürfen jedoch zu Hause ärztlich versorgt und gepflegt werden. Gesunde Tiere müssen dann wieder in die Freiheit entlassen werden. Ähnliches gilt auch für Tiere, dem Jagdrecht unterliegen. Dabei ist zu bedenken, dass verletzte Wildtiere Todesangst haben und sich womöglich wehren.

Wenn ärztliche Versorgung notwendig ist, müssen die Finder auch bereit sein, die Tierarztkosten zu übernehmen. Hilfreich kann sein, sich telefonisch oder persönlich Rat von Experten einzuholen. Das ist auch der Fall, wenn Personen unsicher sind, wenn sie verletzte Tiere finden und nicht wissen, was zu tun ist, oder wenn sie die Tierarztkosten nicht übernehmen wollen.

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Auch bei verletzten Wildtieren kann man von einer Art von unterlassener Hilfeleistung sprechen, wenn verletzte Tiere ignoriert und nicht versorgt werden. Dabei kommt es auf den konkreten Fall an. Denn die spezifische Art der Hilfe hängt vom Tier ab. Kleine Tiere können Finder in der Regel ohne Probleme zu einem Tierarzt, einem Jäger oder einer Auffangstation bringen.

Geht es um Großwild wie Hirsche, Rehe oder Wildschweine sollten Fachleute hinzugezogen werden. Denn diese Großtiere können gefährlich werden, wenn sie verletzt sind. Sie wissen nicht, dass man nur helfen möchte, und könnten Helfer verletzen.

Geht es um streng geschützte Tiere wie Laubfrosch, Habicht, Mäusebussard, Wanderfalke, Biber, Fledermaus oder Kreuzkröte, müssen verletzte Tiere gemeldet werden, am besten bei einem Tierarzt, bei der Polizei oder beim zuständigen Jäger.

 

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