Stalking – Wenn die Liebe zum Wahn wird
In den Nachrichten oder Talkshows hört man es immer öfter: Wieder ist jemand zum Stalking-Opfer geworden. In den Medien wird das bei Prominenten natürlich sehr ausgebreitet, doch in der Regel passiert das minütlich irgendwem irgendwo. Stalking – wenn Liebe zum Wahn wird. Eine Studie des Zentralinstituts für seelische Gesundheit in Mannheim (ZI) ergab, dass unglaubliche elf Prozent aller Menschen einmal im Leben Opfer eines Stalkers werden. Die Dunkelziffer ist vermutlich sehr viel höher.
Was versteht man unter Stalking?
Nach § 238 des Strafgesetzbuches (StGB), dem “Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen” versteht man unter Stalking den Straftatbestand einem anderen Menschen unbefugt nachzustellen, indem man beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht oder ständig versucht telefonisch, per SMS oder E-Mail oder über Dritte Kontakt herzustellen. Unter dieses 2007 in Kraft getretene Gesetz fallen auch beispielsweise unrechtmäßige Bestellungen auf den Namen des Opfers oder auch Drohungen gegen das Opfer oder ihm bzw., ihr nahestehende Personen. Man sagt, dass jede Handlung durch den Stalker, die die Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, unter Strafe steht. Im Endeffekt ist es so, dass mindestens zwei verschiedene, die Privatsphäre verletzende Verhaltensweisen geschehen sein müssen, wobei diese durchgehend mindestens acht Wochen andauern und Angst auslösen mussten. Dieser Tatbestand wird jedoch nur auf Antrag verfolgt.
Was sind die rechtlichen Konsequenzen?
Durch eine Ergänzung des Haftgrunds der Wiederholungsgefahr in § 112a StPO (Strafprozessordnung) gibt es die Möglichkeit, Haft, auch eine sogenannte Deeskalationshaft, gegen gefährliche Stalking-Täter anzuordnen. Nach § 238 StGB ist im Fall der Beeinträchtigung bis zu drei Jahren Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe möglich. Ist die Gefahr einer Gesundheitsschädigung oder sogar die Gefahr des Todes gegeben, sind bis zu fünf Jahre Haft möglich; bei Tod des Opfers oder eines nahestehenden Angehörigen bis zu zehn Jahren. Natürlich können Opfer von Nachstellungen sich auch privatrechtlich zur Wehr setzen.
Warum gibt es Stalking überhaupt?
Die Gründe sind mannigfaltig. Häufig beginnt es mit dem Gefühl der Zurückweisung. Wenn man davon ausgeht, dass über 90 % der Opfer von Stalking weiblich und rund 85 % der Täter Männer sind, kommt man schnell zum Thema gescheiterte Beziehungen, verschmähte Verehrer oder nicht erwiderte Liebesbezeugungen. Oft sind es aber auch Nachbarn oder Kollegen, die ihrer Kollegin mal eins auswischen wollen.
Stalker müssen erkennen, dass ihr Tun Suchtcharakter hat. Aber Stalking ist keine Krankheit, die geheilt werden kann. Stalking ist eine Straftat, die unterlassen werden muss. Sehr schwierig ist die Unterscheidung zwischen Stalkern und Nervensägen. Experten unterscheiden Stalker, die hinter ihrer Ex oder der Nachbarin her sind, von denen, die Prominente verfolgen. „Fast 80 Prozent derer, die Stars bedrängen, leiden an Schizophrenie oder Wahrnehmungsstörungen“, sagt Paul Mullen, Psychiater an der Monash-Universität in Melbourne. Nicht-berühmte Menschen werden meist Opfer von Stalkern, die therapiefähig seien. In toto werden Stalker von den australischen Wissenschaftlern Mullen, Pathe und Purcell in sechs Gruppen eingeteilt, ausgehend von deren Motivation und Beziehungsverhältnis von zurückgewiesenen über morbide bis hin zu sadistischen Stalkern.
Unter welchen Symptomen leiden die Opfer?
Neben Verzweiflung, Wut und/oder Aggression leiden die Opfer häufig unter starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Schreckhaftigkeit, Angst, Schlafstörungen, Unruhe und Depressionen. Chronischer Stress macht krank. Das geht bis hin zum Vermeidungsverhalten mit Abkapselung und Vereinsamung. Verstärktes, zwanghaftes Kontrollverhalten ist nicht selten. Es wird fünfmal kontrolliert, ob auch wirklich alle Fenster ordentlich geschlossen sind und die Eingangstür ausreichend verriegelt ist. Auch posttraumatische Belastungsstörungen sind keine Seltenheit.
Hilfe, ich werde gestalkt! Was kann ich tun?
Stalking-Opfer können sich auf jeden Fall erst mal an die Polizei wenden. Diese kann einen Platzverweis und ein Kontaktverbot erteilen. Innerhalb von zehn Tagen kann beim örtlichen Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung, bei Wiederholungsgefahr eine Deeskalationshaft gegen den Stalker erwirkt werden. Das ist beispielsweise im Arbeitsumfeld schwierig. Machen Sie dem Stalker zunächst klar, dass Sie keinerlei Kontakt mit ihm wünschen.
Achten Sie sehr darauf was Sie in soziale Netzwerke einstellen und welche Daten Sie von sich preisgeben. Seien Sie konsequent. „Einmal ist kein Mal“ ist in diesem Fall kontraproduktiv und Wasser auf die Mühlen des Stalkers. Als Opfer eines Stalkers sollte man sein gesamtes Umfeld (Familie, Freunde, Kollegen, Nachbarn) informieren. Suchen Sie sich einen Vertrauten und sprechen Sie über Ihre Ängste. Dokumentieren und speichern Sie alles. Eventuell sind vor Polizei und Gericht Beweismittel notwendig. Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Diese gibt es übrigens nicht nur für Opfer, sondern auch für Täter.
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