Alkohol am Steuer

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Alkoholisiertes Fahren wird in fast allen Ländern unter Strafe gestellt. Die Grenzwerte unterscheiden sich dabei erheblich. Ein Grund für das Verbot von Alkohol am Steuer ist die Wirkung der Substanz. Die Geschwindigkeiten und Entfernungen werden falsch eingeschätzt. Zugleich wird die betrunkene Person blendempfindlicher. Die Reaktionen erfolgen nur noch verzögert. Eine Gefahr wird nur spät erkannt. Zugleich ist das Blickfeld stark eingeengt und schließlich überschätzt sich der Fahrer. Daher ist die Einwirkung von Alkohol im Straßenverkehr der größte Risikofaktor. Über 60.000 Unfälle werden jährlich registriert, bei denen Alkohol als Unfallursache vorliegt. Auch die Schwere der Unfälle ist erheblich höher, als dies bei anderen der Fall ist. Ein Risiko ist, dass die Fahrtüchtigkeit oftmals subjektiv noch gut erhalten erscheint. Die Auswirkungen werden vom Fahrer nicht erkannt. Faktisch treten allerdings bereits bei sehr geringen Konzentrationen erste Erscheinungen auf, die sich auf die Fahrtüchtigkeit auswirken. Daher hat der Gesetzgeber in Deutschland die 0,0-Promillegrenze eingeführt. Allerdings wurden auch deutliche Toleranzen gewährt. Liegen keine Einschränkungen und Ausfallerscheinungen auf, dann ist das Fahren bis zu 0,5 Promille erlaubt. Ab diesem Wert stellt das Fahren eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei über 1,1 Promille im Blut wird das Führen des Fahrzeugs allerdings als Straftat gewertet. Gerade bei Alkoholikern ist zu bemerken, dass auch bei Werten über 2,0 Promille noch angenommen wird, die Fahrtüchtigkeit sei erhalten. Dies ist allerdings ein Fehlurteil, dass sehr oft weitere Straftaten nach sich zieht, wie beispielsweise Beamtenbeleidigung. Oftmals werden die Personen auch handgreiflich gegenüber den Beamten.

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