Radioaktivität & Lebensmittel – Grenzwerte werden angepasst
Ende Januar zogen japanische Fischer einen Fisch an Land, dessen Strahlenbelastung (Radioaktivität) alle bisher in Lebensmitteln gemessenen Werte bei weitem übertraf. Die Messung ergab eine Belastung von 254.000 Becquerel (Bq). Die Einheit Becquerel gibt die Anzahl der pro Sekunde zerfallenden Atomkerne zum Beispiel in einem Kilo Lebensmittel an.
Nach dem Reaktorunglück von Fukushima setzte die Europäische Union die Obergrenze für radioaktive Lebensmittel auf 1250 (Bq/kg) bzw. 600 Bq für Milch fest. In diesem Fall wurden die Grenzwerte also um ein über 2.000-faches überschritten. Kontaminierte Lebensmittel sind deswegen so gefährlich, weil das darin enthaltene radioaktive Cäsium vom menschlichen Körper für Kalium gehalten und deswegen aufgenommen wird.
Durch die Strahlung wird die DNA im Zellkern verändert, typische Erkrankungen sind Lungen- und Hautkrebs oder Brustkrebs bei Frauen. Zum Schutz vor diesen Erkrankungen gelten bestimmte Obergrenzen. Lebensmittel, die diese Grenzen überschreiten, dürfen nicht verkauft oder importiert werden. Auch die EU-Richtlinien scheinen hier aber nicht konsequent gesetzt zu werden.
Zum 1. April 2012 senkte die japanische Regierung ihre Werte von höchstens 500 Bq/kg auf gerade einmal 100 Bq/kg. Die Europäische Union übernahm diese Richtlinie umgehend für alle aus Japan eingeführten Lebensmittel. Strengere Werte sind zwar für den Endverbraucher von Vorteil, da man einer geringeren Belastung ausgesetzt ist. Allerdings wird dabei vergessen, dass für Nahrungsmittel, die nicht aus Japan stammen, weitaus niedrigere Grenzen gelten.
Sogar Importe aus der Region rund um Tschernobyl können europaweit meist problemlos verkauft werden, da die für dort geltenden Grenzwerte mehr als sechsmal höher sind als die japanischen. Viele Experten und Gesundheitsorganisationen fordern nun von der EU, dass die Grenzwerte für alle im Handel erhältlichen Waren angeglichen werden. Das Niveau sollte dabei so niedrig wie möglich gehalten werden, denn auch eine niedrige Strahlenbelastung bedeutet, dass man einer gewissen Strahlungsmenge ausgesetzt ist. Ziel soll sein, den Verbraucher so gut wie möglich zu schützen und nicht, noch so viele Waren wie irgendwie möglich zum Handel zuzulassen.
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