Heilpraktiker Psychotherapie

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Was ist ein Heilpraktiker für Psychotherapie?Der Heilpraktiker für Psychotherapie wird auch als kleiner Heilpraktiker bezeichnet. Grundlage des Berufs ist das Heilpraktikergesetz. Daher handelt es sich um einen Heilberuf, der ohne Studium betrieben werden darf. Zugleich ist er nicht verpflichtet, eine umfangreiche Ausbildung im Bereich einer Gesprächs- oder Verhaltenstherapie zu absolvieren und ist in seinen Methoden frei. Bei seiner Arbeit muss er allerdings berücksichtigen, dass er den Klienten nicht gefährden darf. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist nicht befugt, schwere Psychosen wie die Schizophrenie oder eine endogene Depression zu behandeln. Zugleich darf er keine Medikamente verordnen. Er ist daher auf die Therapie von neurotischen Störungen und anderen Verhaltensauffälligkeiten beschränkt, muss dabei allerdings berücksichtigen, dass er nicht therapieren darf, wenn die Verhaltensstörungen zur Gefahr für den Patienten werden können. Prüfung und Ausbildung Aufgrund des Berufsbildes muss der angehende Heilpraktiker für Psychotherapie eine Prüfung vor dem Amtsarzt ablegen. Diese beinhaltet allerdings keine Abfrage von Wissen, sondern dient vielmehr dazu, zu erkennen, ob der Prüfling eine Gefahr für die „Volksgesundheit” werden kann, wie im Heilpraktikergesetz vermerkt ist. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, wobei im schriftlichen Teil 30 Fragen beantwortet werden müssen. Bestanden wurde die Prüfung dann, wenn der Prüfling mindestens 75 Prozent aller Fragen richtig beantwortet hat. Wurde dieser Prüfungsteil bestanden, dann folgt nach einigen Wochen die mündliche Prüfung. Hierbei muss der Anwärter auf Fragen antworten, die von einem mehrköpfigen Gremium gestellt werden. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Fachleute und können daher die Antworten des Prüflings beurteilen. Um die Prüfung zu bestehen, ist daher immer ein umfangreiches Wissen notwendig. Um dieses Wissen zu erlangen, kann der Heilpraktiker für Psychotherapie verschiedene Wege wählen. Er ist nicht gezwungen, sein Wissen durch eine schulische oder anderweitige Ausbildung zu erlangen. Vielmehr kann er den Weg des Selbststudiums wählen. Auch ein Fernkurs und andere Möglichkeiten sind erlaubt. Daher handelt es sich nicht um eine geregelte Ausbildung. Die Kenntnisse müssen dennoch eine sichere Diagnostik erlauben. Neben umfangreichem Wissen zur Psychopathologie muss auch die Lehre der psychischen Erkrankungen detailliert bekannt sein. Vor allem die Unterscheidung zwischen Psychosen und Neurosen oder anderen psychischen Störungen ist hierbei wichtig. Die Psychopharmaka gehören ebenfalls in das Spektrum des Wissens. Ein wichtiger Bereich bildet die Sucht sowie psychiatrische Notfälle. Ergänzend ist auch ein Wissen um neurologische Erkrankungen mit psychischen Symptomen notwendig. Die Gesetzeskunde und die Grundzüge der Therapieformen runden das Zu-Erlernende ab. Der Heilpraktiker für Psychotherapie kann allerdings auch ohne Prüfung anerkannt werden. Dies gilt für Personen, die mindestens 4.000 Stunden Psychologie innerhalb eines Studiums vorweisen können. Sie müssen nur den Antrag stellen und werden dann direkt für den Beruf zugelassen. Abrechnung und Methodik Der Heilpraktiker für Psychotherapie kann keine Kassenzulassung erhalten. Vielmehr handelt es sich um Personen, die nur auf privater Basis abrechnen dürfen. Viele private Krankenversicherungen übernehmen allerdings die Behandlungskosten durch diese Naturheilkundler, wenn dies in den Verträgen geregelt ist. Verwendet werden neben der Gesprächsführung häufig auch Methoden aus dem esoterischen Bereich. Die Gesprächsführung basiert in vielen Fällen nicht auf den gängigen Methoden, sondern wird mit anderen Möglichkeiten kombiniert. Weit verbreitet ist aber auch das NLP, das mittlerweile in großer Vielfalt in Schulen erlernt werden kann. Verhaltenstherapien werden nur selten angewendet. Oftmals werden Kombinationen aus den drei Möglichkeiten angewendet, die dann innerhalb der Therapie eine nicht trennbare Einheit bilden. Kurzgefasst: HeilpraktikerDer Heilpraktiker ist eine Person, die die Heilkunde ohne Studium ausüben darf. Die Tätigkeit richtet sich nach dem Heilpraktikergesetz. Um sicherzustellen, dass keine gesundheitliche Gefahr für die Patienten auftritt, muss der Heilpraktiker eine Prüfung vor dem Amtsarzt erfolgreich absolvieren. Der Heilkundige nutzt zur Heilung von Krankheiten in der Regel Verfahren aus der Naturheilkunde sowie aus der alternativen Medizin. HeilpraktikerinDie Heilpraktikerin darf Krankheiten erkennen und behandeln, ohne ein Studium der Medizin absolviert zu haben. Damit keine gesundheitliche Gefahr für die Patienten entsteht, muss die Heilpraktikerin eine amtsärztliche Prüfung absolvieren und bestehen. Die Heilkundige nutzt zur Ausübung ihres Berufs in der Regel Naturheilverfahren sowie alternativmedizinische Methoden. Schwere Erkrankungen dürfen von diesem Berufsstand nicht therapiert werden.

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