Partnerschaft
Unter dem Begriff Partnerschaft wird das gemeinsame Handeln zweier oder mehrerer Personen verstanden. Die Handlungen erfolgen gleichberechtigt und gleichwertig. Durch diese Definition ist die Bereitschaft zu einem fairen Ausgleich aller Interessen eine unverzichtbare Voraussetzung. Deshalb basiert eine Partnerschaft immer daraus, dass Kompromisse von beiden Parteien vollständig getragen werden. Er steht für eine kooperative Lebensform, die Gleichberechtigung voraussetzt. Die Dominanz einer Person innerhalb der Gemeinschaft wird dabei ausgeschlossen. Allerdings ergeben sich innerhalb einer Paarbeziehung immer Rollen. Dieses Rollenverhalten widerspricht in vielen Fällen der Definition. Eine starke Ausprägung des einen Partners bezieht sich in der Regel auf einzelne Teilbereiche des täglichen Lebens. Eine Partnerschaft, die auf diesen Grundlagen beruht, hat in diesem Fall einen ergänzenden Charakter, so dass ein partnerschaftliches Gesamtsystem entsteht.