Kampfhunde – welche Rassen zählen dazu?

Kampfhunde – welche Rassen zählen dazu?

Kampfhunde – ein Mysterium für sich, denn kaum ein Hundehalter weiß mit Sicherheit, wann ein Hund ein Kampfhund ist und wann nicht. Fakt ist auch, dass je nach Bundesland vollkommen unterschiedlich deklariert wird, bei welchen Hunden man von offiziellen Gefahrenquellen sprechen kann. Zudem sind die Listen der gefährlichen Hunderassen überdies mit verschiedenen Kürzeln versehen. Diese können diverse Bedeutungen haben, geben allerdings Aufschluss darüber, wie die Gesetzeslage im Detail aussieht.

Die Kürzel der Rasselisten

Es gibt einige Kürzel, die durchaus eine relevante Rolle spielen, wenn es um die Einschätzung der Gefährlichkeit geht. Mit einer „1“ werden zumeist Hunde gekennzeichnet, die zu den Kampfhunden zählen. Eine weitere Klassifizierung als „2“ besagt, dass davon auszugehen ist, dass dieser Hund tatsächlich gefährlich ist. Dies kann mittels des Wesenstests jedoch hinlänglich widerlegt werden. „x“ ist letzten Endes die Unterordnung als Kampfhund, die allerdings in verschiedenen Regionen sehr individuell gehandhabt werden kann.

Diese Hunde sind Kampfhunde

Jedes Bundesland ist selbst dafür zuständig, zu entscheiden, welche Hunderasse als gefährlich eingestuft werden muss, oder ob es sich sogar um einen solch gefährlichen Hund handelt, dass es ratsam wäre, ihn direkt komplett zu verbieten. Folgende Hunderassen gelten rechtlich als Kampfhund:

  • Pitbullterrier
  • Rottweiler
  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Fila Brasileiro
  • Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Kangal
  • Dobermann
  • Dogo Argentino

Natürlich sind es noch weitaus mehr Hunde, die zu den Kampfhunden gehören. Manchmal ist es gar keine spezifische Hunderasse, sondern einfach nur Hunde, die sich genetisch unterscheiden. Aufgrund der unterschiedlichen Einordnung nach Bundesland ist es gar nicht so einfach, sich im Vorfeld zu informieren. Es gibt allerdings behördliche Anlaufstellen, die Auskunft geben, ob es sich um einen Kampfhund handelt.

Es gibt solche Kampfhunde, die komplett verboten sind. Dies bedeutet, dass eine Haltung nicht möglich ist. Wieder andere Kampfhunde sind zwar als gefährlich eingestuft, können aber mit einem Wesenstest dennoch in die Familie einziehen. Meistens ist dieser Test sehr aufwendig und wird er nicht bestanden, dann ist das ein deutliches Problem. Oftmals ist die Haltung trotz Bestehen an einige Anforderungen geknüpft, denen zwingend Folge zu leisten ist, da sonst die Entziehung des Hundes möglich wäre.

 

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