Artenschutz

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Die Bezeichnung Artenschutz steht für den Schutz von Tierarten in ihrer natürlichen Vielfalt sowie deren Pflege. Es handelt sich dabei um Arten, die aufgrund ihrer Gefährdung geschützt werden müssen. Der Schutz bezieht sich auf die natürliche Population der Tiere. Besonders geschützt werden Tiere, die auf der „Roten Liste gefährdeter Arten” verzeichnet sind. Die Erhaltung der Arten ist wichtig, da die Natur sich in einem Gleichgewicht befinden sollte. Sterben Tierarten aus, dann wird dieses Gleichgewicht gestört und es kommt zu negativen Auswirkungen. Daher handelt es sich bei der Artenerhaltung auch um eine Form des Naturschutzes. Zugleich dient der Schutz auch dem Menschen selbst, da die Erhaltung der Arten auch die Ökosysteme schützt. Um die Tierarten erhalten zu können, werden für sehr seltene Arten häufig Zuchtprogramme durchgeführt, mit dem Ziel, die Tiere später wieder auszuwildern. Damit soll dann eine möglichst große Population aufgebaut werden, so dass die Tiere mittelfristig überleben können und sich weiter vermehren. Dadurch wird dann ein Teil des Systems wiederhergestellt. In Deutschland ist der Artenschutz in vielen verschiedenen Gesetzen geregelt.

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