Wie vereinbare ich Hund und Beruf?
Die optimalen Voraussetzungen für eine Hundehaltung sind grundsätzlich nicht bei berufstätigen Menschen gegeben. Dennoch haben viele Familien, Paare oder Singles den Wunsch, sich einen Vierbeiner ins Haus zu holen oder Bello lebt schon bei der Familie, wenn Frauchen wieder arbeiten geht.
Es stellt sich die Frage, wie Hund und Beruf zu vereinbaren sind und man tut gut daran, jedes Für und Wider intensiv gegeneinander abzuwägen. Hunde sind von Natur aus Rudeltiere. Könnte ein Hund frei entscheiden, würde er niemals alleine leben – auch nicht für ein paar Stunden am Tag. Im Regelfall entscheiden jedoch Herrchen und Frauchen darüber, wie viel Alleinsein sie ihrem Hund zumuten wollen und damit sind wir schon beim ersten Aspekt: Hunde kann man zwar langsam daran gewöhnen, täglich ein paar Stunden allein zu Hause zu sein, aber es kommt dabei auch stark auf das Wesen des Vierbeiners an.
Manche fügen sich, andere tun lautstark ihren Unmut kund – zum Leidwesen der Nachbarn. Mehr als vier, höchstens sechs Stunden sollte Bello nicht alleine in der Wohnung verbringen müssen. In den meisten Fällen ist es möglich, halbtags arbeiten zu gehen, allerdings sollte nach Feierabend der erste Weg nach Hause führen. Wer ganztags arbeitet, kommt nicht darum herum, für den Hund eine Betreuung zu organisieren. Ein Hundesitter, der einmal am Tag kommt, um mit dem Tier raus zu gehen, ist nicht die optimale Lösung. Viele berufstätige Hundehalter können auf die Hilfe von Oma oder von Nachbarn zählen, die sich bereit erklären, den Hund während des Tages zu sich zu nehmen.
In einigen Firmen ist es erlaubt, Hunde mitzubringen – das ist natürlich eine ideale Lösung. Zu jeder guten Organisation gehört auch ein Plan B. Was ist, wenn der Hundesitter krank oder im Urlaub ist, der Hund Durchfall hat oder eine andere Situation eintritt, die eine Änderung der bewährten Lösung erfordert? Es ist wichtig, sich zumindest in der Theorie darauf vorzubereiten, damit man im Ernstfall gleich darauf reagieren kann. Grundsätzlich gilt: Muss der Hund tagsüber alleine bleiben, gehört Herrchen oder Frauchen am Feierabend und an den Wochenenden ihm!
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