Zwangshandlung
Die Zwangshandlung besteht aus Tätigkeiten, die ständig wiederholt werden. Die Ausführung muss erfolgen und ist in vielen Fällen ritualisiert. Die Ausführung wirkt auf die Betroffenen entlastend. Wenn sie unterdrückt wird, dann leiden die Betroffenen unter Angst. Sie befürchten schlimme Dinge, die geschehen, wenn die Handlungen nicht realisiert werden. Allerdings sind sie sich der Unsinnigkeit ihrer Handlungen und Gedanken bewusst. Eine Zwangshandlung kann in jedem Bereich aufrecht erhalten werden. Die bekannteste Form ist der Waschzwang, bei dem sich die Betroffenen unter Umständen mehr als 50mal täglich die Hände waschen. In einigen Fällen ist der Zwang mit einem Ritual kombiniert. So muss sich eine Person beispielsweise die Hände dreimal einseifen und jeweils fünfmal über die Hand streichen, damit der Zwang befriedigt wird. Die Handlungen sind auch im normalpsychologischen Bereich zu finden. Hierunter fällt beispielsweise das mehrmalige Kontrollieren, ob eine Tür verschlossen ist oder die mehrmalige Kontrolle, ob der Herd ausgeschaltet wurde. Sie können normalerweise ohne ernste Konsequenz unterlassen werden. Bei einer Zwangskrankheit ist dies nicht folgenlos möglich. Die Therapie besteht aus einer Verhaltenstherapie. In schweren Fällen ist eine Behandlung in einer psychiatrischen Klinik notwendig.