Psychotherapeuten

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Psychotherapeuten sind Personen, die eine Erlaubnis zur Behandlung psychisch erkrankter Personen besitzen. Die Erlaubnis kann auf verschiedenen Wegen erlangt werden. Häufigster Werdegang ist ein Studium der Psychologie. Hierbei erfolgt die Ausbildung nicht speziell auf dem Gebiet der klinischen Psychologie, sondern umfasst den gesamten Bereich der menschlichen Persönlichkeit sowie seine Wahrnehmung und andere wichtige Bereiche. Psychotherapeuten spezialisieren sich anschließend auf den Bereich der klinischen Psychologie und müssen hierfür Fortbildungen absolvieren. Erlernt werden Therapieformen aus den Bereichen der Gesprächs- sowie der Verhaltenstherapie. Diese Fortbildungen stellen eigenständige Ausbildungen dar, die auf den Kenntnissen des Studiums aufbauen. Zu absolvieren sind mehrere hundert bis mehrere tausend Stunden, wobei der angehende Therapeut sich selbst der Methode unterzieht. Die Ausbildung endet mit einem Zertifikat, Diplom oder ähnlichen Nachweisen. Psychotherapeuten sind zudem sehr oft in der Medizin beheimatet. In der Regel haben sie eine Facharztausbildung zum Psychiater und absolvieren anschließend die Fortbildung, die auch für Psychologen üblich ist. Im Gegensatz zu Psychologen mit diesem Ausbildungsgang dürfen sie auch Medikamente verordnen, so dass die Kompetenzen dieser Personengruppe weit höher ist. Auch Ärzte anderer Fachgebiete sind als Therapeuten tätig und durchlaufen ebenfalls die Ausbildung zum Therapeuten. Eine besondere Gruppe bilden die Psychotherapeuten nach dem Heilpraktikergesetz. Diese müssen kein Studium absolvieren. Die Erlaubnis zur Therapie von Klienten ergibt sich bei ihnen aus dem Heilpraktikergesetz. Sie müssen hierfür eine spezielle Prüfung vor dem Amtsarzt ablegen, die sich auf den Bereich der Psychiatrie beschränkt. Ein geregelter Ausbildungsgang ist hierfür nicht vorgesehen, so dass das notwendige Wissen auf verschiedenen Wegen angeeignet werden kann. Psychologiestudenten, die mehr als 4.000 Stunden Psychologie studierten, erhalten die Erlaubnis ohne das Bestehen der Prüfung. Auch eine gesonderte Fortbildung ist nicht notwendig. Während Psychotherapeuten mit Studium eine kassenärztliche Zulassung erhalten können, ist dies bei den Therapeuten nach dem Heilpraktikergesetz nicht möglich.

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