Mobbing: Was tun?

Eintrag zu: / Zurück zur Übersicht

Mobbing ist in der modernen Gesellschaft weit verbreitet. Nicht nur innerhalb der Arbeitswelt ist dieses Phänomen zu finden. Auch in der Schule oder im privaten Bereich kommt das schädigende Verhalten immer wieder vor. Grundsätzlich fühlen sich die Opfer hilflos. Sie suchen häufig sogar den Kontakt zu den Tätern und wollen denen gefallen. Zugleich wehren sie sich verzweifelt gegen die Attacken bis sie in einer Art Ohnmacht resignieren. Es stellt sich daher die Frage: Mobbing, was tun? Zunächst muss sich das Opfer dem Täter klar entgegenstellen. Dies bedeutet, dass er verbal Grenzen aufzeigt. Ideal ist hierbei, wenn er seine momentane Gefühlslage kontrollieren kann, so dass er bestimmt auftritt. Zudem sollte zum späteren Nachweis immer eine Dokumentation der Vorfälle vorliegen. Hier bietet sich ein Mobbingtagebuch an. Dieses und alle weiteren Dokumentationen müssen dann einer neutralen Person übergeben werden. Geeignet sind Notare, Rechtsanwälte, Ärzte und andere Vertrauenspersonen. Zur Beweissicherung sollten auch Zeugen vorhanden sein. Dies ist allerdings gerade in der Berufswelt oder der Schule nur schwierig zu gewährleisten, da die Zeugen häufig Angst vor Arbeitslosigkeit oder vor Schulproblemen haben. Grundsätzlich sollte das direkte Gespräch mit dem Täter gesucht werden. Ideal ist, wenn bei diesen Gesprächen neutrale Personen anwesend sind. Dabei darf die Rhetorik des Täters nicht ausschlaggebend für die Solidarisierung sein. Vielmehr sollten die Persönlichkeiten berücksichtigt werden. Mobbingopfer befinden sich in emotionalen Ausnahmesituationen und können sich verbal häufig nicht gegen den Täter wehren. Daher sollte die Begleitung der Gespräche durch speziell geschultes Personal erfolgen. Sind solche Gespräche nicht von Erfolg gekrönt, dann muss eine übergeordnete Institution eingeschaltet werden. Hier kann zunächst eine formelle Beschwerde eingereicht werden. Sind diese Maßnahmen erfolglos, dann kann als letzte Konsequenz eine gerichtliche Konsequenz eingeleitet werden. Kam es bereits zu einer Schädigung des Opfers, dann kann diese Konsequenz sowohl strafrechtlich wie auch zivilrechtlich sein. Sind psychische Probleme beim Betroffenen vorhanden, dann sollte auf jeden Fall eine psychologische Betreuung erfolgen, so dass die Folgen gemindert werden können.

Wie gefällt Dir dieser Beitrag?
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (1 Bewertungen, Durchschnitt: 5,00 von 5)