Kontrollzwang

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Der Kontrollzwang ist eine Zwangshandlung und kann daher als psychische Erkrankung gewertet werden. Häufig sind im Rahmen dessen Zwangsgedanken feststellbar. Durch die Handlungen werden diese Gedanken abgewehrt. Die Handlung wird willkürlich ausgeführt. Zugleich entspricht sie nicht dem Willen der Person. Die Zwänge werden sogar als unsinnig erlebt. Dennoch kann der Betroffene nicht gegen sie ankämpfen. Werden sie unterlassen, dann entsteht ein innerlicher Druck, der mit zunehmender Unterlassung steigt. Die Unterlassung führt auch zu einer Angst, die bis zur Panik reichen kann. Die Ausführung selbst verschafft dann kurzzeitige Entlastung. Der Zustand wird vom Betroffenen als quälend empfunden. Beim Kontrollzwang handelt es sich um den Zwang, bestimmte Dinge immer wieder kontrollieren zu müssen. Häufig besteht die Handlung darin, dass mehrmals kontrolliert wird, ob die Tür beispielsweise wirklich verschlossen ist. Auch die Kontrolle, ob der Herd abgeschaltet wurde oder ob alle Fenster verschlossen sind, ist bekannt. Die Handlungen sind in vielen Fällen ritualisiert. Das bedeutet, dass sie in einer bestimmten Reihenfolge ausgeführt werden. Sehr häufig spielt auch die Anzahl der Ausführungen eine Rolle. So muss ein Betroffener beispielsweise die Handlung mindestens 100 mal ausführen, bevor der Zwang nachlässt. Dies hat auch zur Folge, dass die täglichen Erledigungen darunter leiden. Termine können nicht mehr eingehalten werden und in vielen Fällen verlieren die Zwangspatienten ihre Arbeit und steigen daher sozial ab. Die Therapie besteht aus einer Kombination von psychotherapeutischen und medikamentösen Möglichkeiten. Im Mittelpunkt der Medikamentengabe stehen Antidepressiva.

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