Führerscheinentzug

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Der Führerscheinentzug kann in Deutschland sowohl befristet wie auch dauerhaft sein. Die befristete Variante wird hierbei als Fahrverbot bezeichnet. In Folge dessen darf die entsprechende Person keine Fahrzeuge mehr führen. Wann der Führerschein entzogen werden darf, ist in Deutschland im Verwaltungsrecht sowie im Strafrecht geregelt. Grundsätzlich kann die Fahrerlaubnis dann entzogen werden, wenn körperliche oder psychische Problematiken das Führen eines Fahrzeugs ausschließen. Zugleich wird die Fahrerlaubnis dann entzogen, wenn die Vorschriften des Verkehrsrechts schwerwiegend oder wiederholt verletzt wurden. Ebenso kann der Führerschein auch bei bestimmten Straftaten entzogen werden. Um den Führerschein wieder zu erhalten, muss nach Ablauf der Sperrfrist ein Antrag gestellt werden. Häufig ist vor der erneuten Erteilung eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung erforderlich, die dann die Unbedenklichkeit der Erteilung bescheinigt. Dies ist vor allem bei Alkohol- und Drogendelikten der Fall. Aber auch viele weitere Umstände können dazu führen, dass die Untersuchung notwendig wird. Strafrechtlich gesehen kann die Fahrerlaubnis dann entzogen werden, wenn ein Täter wegen erwiesener Schuld verurteilt wurde oder wenn er schuldunfähig ist, obwohl seine Tat nachgewiesen wurde.

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