Erziehungshilfe

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Träger der Erziehungshilfe ist das Jugendamt. Sie unterliegt dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und besteht im wesentlichen aus staatlichen und teilweise kommunalen Leistungen. Neben stationären und teilstationären Maßnahmen bildet die ambulante Erziehungshilfe ein Kernarbeitsfeld. Eine bekannte ambulante Maßnahme ist hierbei die Erziehungsberatung. Sie erfolgt in eigens dafür etablierten Einrichtungen. Auch die Beratungen durch Lehrer gehören in den Bereich der Erziehungshilfe. Schulen haben für diese Aufgabe Beratungslehrer, die allerdings nur begrenzte Erziehungshilfe leisten können, die sich lediglich auf das schulische Umfeld bezieht. Die Berater sind immer fachlich für die Ausübung der Beratungen qualifiziert. In vielen Fällen handelt es sich um Sozialpädagogen, Psychologen oder Pädagogen. Die Berufsgruppen haben Einblicke in die Entwicklungspsychologie und verfügen darüber hinaus meistens über ein fundiertes Wissen über Erkrankungen oder Störungen. Der Bedarf an Erziehungshilfe stieg in der Vergangenheit stark an. Auch in der Zukunft ist eine weitere Steigerung zu erwarten. Obwohl es keine spezielle Schule für Erziehungshilfe gibt, finden sich immer mehr Bildungseinrichtungen, die Kurse in diesem Bereich anbieten. Vor allem Fernschulen bieten diese Kurse verstärkt an. Auf einer solchen Erziehungshilfe-Schule werden dann Laien ausgebildet, die nicht immer aus einem sozialen und pädagogischen Vorberuf stammen. Zwar dürfen diese Personen als Berater arbeiten. In vielen Fällen übernimmt das Jugendamt allerdings nicht die Kosten für eine solche Beratung.

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