Bulimie

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Die Bulimie ist eine Erkrankung aus dem Bereich der Essstörungen. Sie ist nahe mit der Magersucht verwandt und weist daher ähnliche Symptome auf. Sie beginnt in der Regel während der Pubertät. Jene ist gekennzeichnet durch ein Vermeiden von Lebensmitteln, die über eine hohe Energie verfügen. Darüber hinaus Fasten die Betroffenen und verwenden Abführmittel. Hierdurch soll erreicht werden, dass das Gewicht reduziert wird. Zugleich kommt es zu einer Überaktivität. Die Mangelversorgung des Körpers führt schließlich zu Verstopfung, einem verminderten Blutdruck und anderen körperlichen Symptomen. Während diese Symptome auch bei der Magersucht auftreten, kommt es bei der Bulimie zusätzlich zu „Fressanfällen”, nach denen der oder die Betroffene absichtlich das Erbrechen provoziert. Während bei der Magersucht immer ein Untergewicht vorliegt, sind die Betroffenen dieser Form oftmals normalgewichtig, so dass die Erkrankung über einen langen Zeitraum unauffällig sein kann. Durch das Erbrechen kann es zu sekundären Erscheinungen kommen, die eine Vorstellung beim Hausarzt notwendig machen und der dann die Erkrankung entdeckt. Ihr Verhalten ist durch extremen Ehrgeiz geprägt. Zugleich kommt es in psychodynamischer Hinsicht zu einer Ablehnung der weiblichen Geschlechterrolle. Allerdings ist anzumerken, dass nicht nur Frauen von der Erkrankung betroffen sind. Angenommen wird auch eine negative Beeinflussung durch die gesellschaftlichen Ideale. Die Therapie besteht in einer Psychotherapie und einer unterstützenden medikamentösen Behandlung. Der Krankheitsbeginn der Bulimie ist erst ab dem 18. Lebensjahr angesiedelt und endet in den meisten Fällen vor dem 25. Lebensjahr. Es können begleitend Depressionen auftreten. Allerdings können jene auch der Auslöser für das gestörte Essverhalten sein. Die Therapie besteht aus einer stationären Behandlung, wobei sie durch das späte Entdecken der Störung bei der Bulimie später aufgenommen wird. In einigen Fällen kann auch eine ambulante Therapie durchgeführt werden. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn die Erkrankungen noch nicht chronisch sind und keine körperlichen Folgen eingetreten sind. Liegt eine Selbstmordgefährdung vor, dann muss sie immer stationär durchgeführt werden.

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