Hundesteuer – so meldest Du Deinen Hund an

Hundesteuer – so melden sie ihren Hund an

Die inzwischen fast überall eingeführte Hundesteuer ist für viele unverständlich – sowohl die Gründe für ihre Einführung, als auch, wie man ihr ordnungsgemäß entspricht. Dabei ist der Prozess eigentlich ganz einfach und die Ursachen weniger „hundefeindlich“, als vielleicht vermutet.

Was muss ich konkret tun?

Im Grunde finden Sie alle wichtigen Informationen sowohl auf den Webseiten ihrer regionalen Verwaltungsämter, als auch in jeder ihrer Filialen, also zum Beispiel dem Ordnungsamt. Online finden sie alle notwendigen Unterlagen, können diese aber meist auch als physische Kopie aus der entsprechenden Behörde holen. Die Anmeldung selbst ist kostenfrei – oder anders: Kostet Sie nur den zeitlichen Aufwand. Die Angaben sind jedoch simpel und schnell gemacht: Ihre eigene Adresse, eine Beschreibung des Hundes inklusive Rasse, sowie Angaben über den Vorhalter und möglicherweise vorhandene Trainings- und Ausbildungsscheine zur Tierhaltung. Bei finanziellen oder andersartigen Einschränkungen kann durch das Erbringen eines Nachweises, zum Beispiel über staatliche Leistungen für eine Befreiung von der Hundesteuer reichen. Dies muss ebenfalls formell beantragt werden. Wenn keine vollständige Befreiung gewährt wird, kann auch eine Vergünstigung möglich sein – diese ist zum Beispiel dafür gedacht, wenn der Hund eine betreuende oder  medizinische Aufgabe erfüllt, die für den Halter unersetzlich ist.

Weitere Informationen

Für die Hundesteuer anmelden müssen Sie sich dann, wenn der Hund aus persönlichen Gründen gehalten wird. Interessanter Weise haftet eine gesamte Familie für einen Hund, wenn er sich in deren Obhut befindet – alle sind in der Pflicht dafür zu sorgen, dass die Steuer entrichtet wird.

Der Betrag liegt meist zwischen 100 und 150 Euro. Für spezielle Rassen wie Kampfhunde, durch die statistisch gesehen mehr Kosten entstehen können, müssen auch mehr Steuern gezahlt werden – in manchen Städten über 500 Euro. Hier spielt jedoch die Größe keine Rolle – nur die Aggressivität des Hundes und somit die Gefahr für seine Umwelt spielt bei den höheren Beträgen eine Rolle. Bei ungefährlichen Hunden wird die Steuer trotzdem erhoben, jedoch nicht, um die „kleineren Vergehen“ in Parks und am Straßenrand zu vergelten, sondern um generelle Tätigkeiten der Stadtverwaltung mit zu decken. Somit ist die Steuer nicht gegen Hunde gerichtet. Die Anmeldung sollte so schnell wie möglich nach Erhalt des Tieres im Haushalt erfolgen, um nicht für Strafzahlungen fällig zu werden. Bußgelder sind meist die Folge – bei lange Zeitspannen und mehrere Tiere umfassenden Versäumnissen sind jedoch auch bereits Haftstrafen vorgekommen. Ebenfalls vorgeschrieben ist das sichtbare Tragen der Hundemarke. Werden all diese Vorschriften beachtet, droht ihnen und ihrem Hund kein Ärger von Seiten der Behörden.

 

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