Der Schutz von wildlebenden wandernden Tierarten

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Der Schutz von wildlebenden wandernden Tierarten

Auf einer UN-Konferenz in der Hauptstadt von Ecuador wurde ein erweiterter Schutz für wildlebende wandernde Tierarten bestimmt. Bei der CMS-Konferenz in Norwegen, die 2011 stattfand, wurden lediglich acht Arten in die Schutzlisten der insgesamt 120 Mitgliedsstaaten aufgenommen. Dieses Jahr erweiterte die Konferenz die Liste auf bis zu 31 Arten.

Betroffene Tierarten

Zu den Tierarten gehören sowohl Haie, Rochen als auch Zugvögel. Ihnen allen soll mit Hilfe der Schutzrichtlinien mehr Rechte zugesprochen werden. Beispielsweise gilt für Mantas und Teufelsrochen ein Fangverbot, das inzwischen auch von Fischereiländern wie China und Russland akzeptiert wird, die nicht Mitglieder der Konferenz sind.

Auch der Eisbär, dessen Lebensraum sich durch Schmelzeis verkleinert hat, soll nun stärker unter Schutz genommen werden. Für ihn sind Ölplattformen oder Touristenschiffe eine ebenso große Gefahr wie Tierjäger. Auch der Schnabelwal, zahlreiche Gazellenarten und der asiatische Esel gehören fortan zu dieser Liste.

Ergebnisse der Konferenz

Sicherlich ist positiv zu bemerken, dass die Konferenz die Relevanz des Schutzes von wildlebenden Tieren anerkennt. Inwiefern deren Bemühungen umgesetzt werden können, wird die Zukunft zeigen. Beispielsweise gilt es noch herauszufinden was denjenigen Staaten blüht, die sich nicht an die Schutzmaßnahmen halten. Aufgrund der Finanzkrise sinkt der Etat der Konferenz drastisch. Sie ist also auch auf Spenden angewiesen. Deutschland will beispielsweise ein Projekt vorantreiben, das den Bau von Windparks in Regionen, in denen Zugvögel ziehen, verbietet. Es kann und muss noch viel getan werden, damit Mensch und Tier auf dieser Erde gleichermaßen Platz und Entfaltungsmöglichkeiten finden.

 

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