Berufsbild: Hundesitter
Wer sich als Hundesitter anbieten möchte, sollte auf jeden Fall Tierliebe, Erfahrung und Einfühlungsvermögen mitbringen. Wenn man selber keinen Hund hat, kann man auch über Bücher oder Videos etwas über Hundesitting und -betreuung lernen. Natürlich ersetzt dieses theoretische Wissen nicht den praktischen Umgang mit Hunden. Falls man niemanden kennt, der einen Hund hat, besteht die Möglichkeit, sich als Hilfe in Tierheimen anzubieten. Vertieftes Wissen erlangst du über Hundeschulen. Einige stellen sogar Zertifikate als Hundesitter aus. Ein guter Einstieg sind auch Online-Kurse.
Die Aufgaben eines Hundesitters
Dann kann man beispielsweise Hundebesitzern das Zeitmanagement erleichtern, indem man die Hunde zum Gassi gehen ausführt. Man sollte vorher absprechen, welche Gegenden man mit dem Hund erkunden darf. Der Hund sollte bei den ersten Runden auch immer an der Leine bleiben. Einige Hundebesitzer brauchen aber auch einen Rund-Um-Service, das heißt, der Hund wird mehrfach am Tag betreut und gefüttert. In manchen Fällen ist aber auch nur eine Urlaubsbetreuung nötig.
Wenn man den Hund für eine längere Zeit betreut, sollten vorher Absprachen bezüglich Futter, Medikamente oder anderen Eigenarten getroffen werden. Auch wichtige Versicherungsfragen wie Krankenversicherung und Hundehalterhaftpflicht sollten im Vorfeld geklärt werden. Schön ist es, wenn der Hund eigenes Spielzeug und Zubehör dabei hat, wenn er zur Betreuung kommt.
Zunächst bietet es sich an, dass man Bekannte oder Nachbarn fragt, ob sie Hilfe brauchen. Man sollte auch einen Blick in den Lokalteil der Tageszeitungen werfen. Zudem vermitteln Tierheime oder Hundeschulen häufig Hundesitter. Natürlich gibt es heute aber auch zahlreiche Internetseiten, bei denen Hundesitter gesucht bzw. angeboten werden. Wer Hundesitter als Beruf ausüben möchte, muss als erstes ein Gewerbe beim Finanzamt anmelden. Eine Beratung vom Veterinäramt ist keine Pflicht, aber empfehlenswert. Weiterbildungen und Kurse erhöhen natürlich das Vertrauen der Kunden in Kompetenz und Fähigkeit. Professionelle Hundesitter müssen auch eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen, da die Tierhalterhaftpflicht der Hundebesitzer nicht bei gewerblicher Tierbetreuung greift. Es ist wichtig, mit den Hundebesitzern Betreuungsverträge abzuschließen, um rechtliche Möglichkeiten im Falle von Problemen zu haben.
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