Was hat die Tierbetreuung mit der Steuererklärung zu tun?

,
Was hat die Tierbetreuung mit der Steuererklärung zu tun?

Hierzulande sollen über 30 Millionen Haustiere leben. Nun hat der Bundesfinanzhof die Tierbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt, somit kann man nun dadurch entstandene Aufwendungen in seiner Steuererklärung aufführen.

Wer kümmert sich im Urlaub um die Tiere?

Die häufigsten Haustiere in Deutschland sind Hunde, Katzen und Kaninchen. Viele Menschen halten sich aber auch Hamster, Meerschweinchen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Fische oder auch exotischere Tiere wie Reptilien. Meist haben Haustierbesitzer jedoch nicht jeden Tag im Jahr die Zeit, sich ausreichend um ihre kleinen Freunde zu kümmern. Besonders bei Krankenhausaufenthalten oder Urlaub, muss sich jemand anderes um die Tiere kümmern.

Da jeder Tierhalter besorgt ist um das Wohlergehen seines Schützlings, wenden sich viele an eine professionelle Tierbetreuung. Meist ist dies jedoch mit erheblichen Kosten verbunden. Daher wollte ein Ehepaar im Jahr 2010 einen Betrag von 300 Euro, den sie in die Betreuung ihres Haustiers investiert hatten, als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Doch das Finanzamt lehnte ihren Antrag ab und verwies auf ein Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums, aus dem hervorging, dass bei Tierbetreuungskosten keine Begünstigungen gewährt würden.

Tierbetreuung von der Einkommenssteuer absetzen

Das Ehepaar wollte sich damit jedoch nicht zufrieden geben und erhob Klage. Damit waren die Katzenbesitzer erfolgreich: Sowohl der Bundesfinanzhof als auch das Finanzgericht Düsseldorf gaben ihnen recht. Begründet wurde die Entscheidung mit dem § 35a des Einkommenssteuergesetzes, in dem haushaltsnahe Dienstleistungen nicht näher eingegrenzt werden. Der Bundesfinanzhof entschied also, dass der Umgang mit Haustieren als eine haushaltsnahe Tätigkeit anerkannt werden könne. Denn Streicheln, Füttern, Pflegen und Gassigehen seien typische Aufgaben für Tierhalter und den mit ihnen zusammenlebenden Personen eines Haushalts.

Dieses Urteil des Bundesfinanzhofes zeigt demnach, dass Tiersitter von der Einkommenssteuer abgesetzt werden können. So wie im Falle des Ehepaars, dass die eigene Hauskatze über einen gewissen Zeitraum betreuen ließ. Bei deiner nächsten Steuererklärung kannst du daher die Ausgaben für eine professionelle Tierbetreuung durchaus aufführen.

 

Online Beratung – Unsere Empfehlung

Diese Berater stehen aktuell für eine ausführliche Beratung in diesem Bereich zur Verfügung und geben Antwort auf Deine Fragen.

  • Tierheilpraktiker / Osteopathen H. Einwächter-Langer
    H. Einwächter-LangerID: 5095
    Gespräche: 70
    5.00
    Bewertungen: 30

    Tierhomöopathie, Bachblüten, Tierpsychologie, Ernährungsfragen, Hautprobleme, Verhaltensauffälligkeiten, Bewegungsapparat


    Tel: 2.01€/Min.
    Aus d. Festnetz *

    Chat: 0.97€/Min.
    persönliche Beratung