Tierbestattung in Deutschland – Gesetze und Historie

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Tierbestattung in Deutschland- Gesetze und Historie

Professionelle Tierbestattungen kommen in Deutschland immer häufiger vor. Viele Tierbesitzer möchten nach dem Tod ihres tierischen Begleiters einen Ort für ihre Trauer haben und zugleich das Andenken bewahren. Dennoch ist dies in Deutschland durch rechtliche Grundlagen beschränkt. Es gibt Gesetze, die dem Beisetzen der Tiere entgegenstehen. Daher können die Tierbestattungen unter Umständen sehr problematisch werden.

Gesetzliche Regeln für Tierbestattungen

Das Thema Tierbestattungen ist bereits seit langer Zeit Gegenstand der Gesetzgebung. Die Bundesgesetze regeln diese in einem eigenen Gesetz, das den Namen Tierkörperbeseitigungsgesetz trägt. Der Paragraph 5.1 bestimmt, dass Tiere grundsätzlich nicht beigesetzt werden dürfen. Vielmehr muss ein totes Tier immer einer Tierverwertungsanlage zugeführt werden. Genau dies möchten viele Halter allerdings nicht. Bei kleineren Tieren ist die Bestattung zudem problemlos möglich, weshalb der Gesetzgeber hierfür Ausnahmen erlaubt. Der Paragraph 5.2 des Gesetzes erlaubt daher die Bestattungen von Kleintieren wie Hunden, Katzen, Vögel, Hasen und anderen Kleintieren. Diese dürfen daher durchaus im heimischen Garten vergraben werden.

Dieses Gesetz gilt allerdings nicht für die massenhafte Bestattung von Tieren, sondern vielmehr nur für einzelne Wegbegleiter. Zugleich ist die Bestattung an Orten möglich, die von den zuständigen Behörden zugelassen wurden. Zu diesen Orten gehören auch die Tierfriedhöfe, die spezielle Auflagen erfüllen müssen. Grundsätzlich kann jede Kommune eigene Regeln festlegen. Die Gründe für das Untersagen der Beisetzung sind dabei sehr unterschiedlich. Vor einer Beisetzung muss daher geprüft werden, ob die Bestattung tatsächlich erlaubt ist. Ein weiterer Grund, aus dem eine Bestattung nicht möglich ist, ist die Ausweisung der Gegend als Wasserschutzgebiet. Hier könnten die Zersetzungsgifte zu einer Verunreinigung führen, sodass das Wasser nicht mehr verwendbar ist. Ein Verstoß gegen diese Auflagen kann im Einzelfall bis zu 15.000 Euro kosten. Tierfriedhöfe sind nur deshalb zugelassen, weil sie hohe Auflagen erfüllen. Zugleich sind sie nicht in einem Wasserschutzgebiet gelegen. Problematisch ist dabei allerdings, dass die Friedhöfe häufig nicht in direkter Nähe verfügbar sind, weshalb viele Tierliebhaber häufig lange Anfahrtswege bewältigen müssen, um tatsächlich eine Beisetzung zu organisieren. Tierkrematorien können hier eine gute Alternative darstellen. Sie sind in der Regel in jeder größeren Stadt zu finden.

Gestern und heute

Bei Tierbestattungen handelt es sich in der Regel um rituelle Bestattungen. Diese sind bereits seit 12.000 Jahren existent. In Ägypten wurden beispielsweise auch die Apis-Stiere und bestimmte Katzen mumifiziert, um für das ewige Leben gerüstet zu sein. Gleiches wurde auch mit Krokodilen und Falken durchgeführt. Auch in Europa sind Tierbestattungen seit langer Zeit üblich. Vor allem hochgestellte Personen ließen ihre Tiere bestatten. Dies belegen zahlreiche Funde verschiedener Tiergräber. Neben Pferden wurden auch Hunde beigesetzt. Es ist allerdings zu vermuten, dass die Bestattungen bei Tieren durchgeführt wurden, die im Leben einen Nutzen für den Besitzer hatten. Dies belegt deutlich der Fund eines zahmen Rothirschs aus dem Landkreis Lüneburg. Heute sind rituelle Bestattungen hingegen selten. Ein Kultcharakter ist nicht mehr gegeben. Vielmehr geht es dieser Tage um die persönlichen Gefühle, die den Halter zu einer Tierbestattung animieren.

Dabei erlebt die Bestattung der Tiere eine neue Blütezeit. Rund 120 Friedhöfe für Tiere sind in Deutschland derzeit verfügbar, die für die rund 1,2 Millionen jährlich sterbenden Hunde und Katzen zur Verfügung stehen. Zudem gibt es Friedwälder, die ebenfalls für die Tierbestattung freigegeben sind. Rund 180 Tierbestatter gibt es inzwischen in Deutschland. Erstaunlich ist, dass auch Bestattungsarten durchgeführt werden, die bisher eigentlich nur für Menschen eingesetzt wurden, wie die Feuerbestattung. Auch die Weltraumbestattung ist mittlerweile möglich und Tierhalter haben auch die Möglichkeit, ihren Liebling als Diamant zu verewigen. Die meisten der Tiere werden allerdings durch den Tierarzt eingeschläfert. Verbleiben sie beim Tierarzt, werden sie automatisch der Verwertungsanlage zugeführt. Nur wenn das Tier mitgenommen wird und danach ein Bestatter beauftragt wird, bleibt dem Tier die Verwertung erspart.

 

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