Thüringen: Neues Jagdgesetz schützt wildernde Katzen und Hunde
Das Jagdgesetz erlaubt es Jägern wildernde Hunde und Katzen zu erschießen, da diese jedes Jahr etliche Wildtiere erlegen. In Thüringen soll das jetzt geändert werden, sodass die Hund und Katze künftig unter größerem Schutz stehen. Auch streunende Katzen werden von dem neuen Gesetz mit eingeschlossen.
Was wird geändert?
Mit der Änderung würde die Jagd auf Hunde nun weitestgehend verboten werden. So bekämen Jäger nur noch die Jagderlaubnis, wenn sie vorher einen Antrag gestellt haben. Aber auch hier ist die Voraussetzung, dass der Hund vorher auffällig geworden ist. Das Gesetz sieht weiterhin vor, dass streunende Katzen erst ab einem Abstand von 400 Meter zur Besiedlungsgrenze erschossen werden dürfen. Aktuell liegt der Abstand bei 200 Meter. Darüber hinaus dürfen auch dann nur Katzen in Visier genommen werden, die sich optisch deutlich von Wildkatzen unterscheiden wie etwa gestreifte oder grau gescheckte Hauskatzen.
Im Gegensatz dazu werden die Bestimmungen zum Abschuss von Reh-, Dam-, Muffel- und Rotwild gelockert. Das bedeutet, dass bei Rehwild Abschusspläne nicht mehr behördlich beantragt werden müssen. Das Gesetz sieht hier einen Mindestabschussplan vor, auf das sich Verpächter und Jäger einigen müssen. Die Behörde nimmt hier keinen Einfluss auf diesen Plan. Bei den anderen Wildarten sieht das Gesetz vor, die Klassifizierung wegfallen zu lassen. Das würde dazu führen, dass nach Eintreten der Änderungen auch junge, gut entwickelte Widder und Hirsche von den Jägern erlegt werden dürfen.
Kritische Stimmen werden laut
Weitere Änderungen rufen aber auch Kritik hervor. So soll der Einsatz von Schalldämpfern genehmigt werden. Während diese Entscheidung zum Schutz der Jäger getroffen wurde, da die Schalldämpfer etwaigen Hörschäden vorbeugen sollen, sehen Kritiker hier die Chance, dass die Wilderei zunimmt. Schüsse in fremden Revieren würden so weniger auffallen.
Die Jäger selbst sorgen sich allerdings darüber hinaus wegen dem Vorhaben, die Anzahl der Tierarten, die erlegt werden dürfen, zu begrenzen. Sie befürchten ein aufkommendes Ungleichgewicht, was zu einer Bedrohung für andere Tierarten werden könnte. Dem gegenüber stehen Naturschützer, die gefordert hatten, dass aufgrund ihrer niedrigen Anzahl gefährdeten Tiere nicht mehr gejagt werden dürfen.
Auch im Landtag wurden kritische Stimmen laut, die zur Vorsicht mahnten. Die SPD sieht den Einsatz von Schalldämpfern als kontraproduktiv. Man müsse Jäger nicht vor sich selbst schützen, so Frank Warnecke, der für die Jagd zuständige Sprecher. Er sieht die Änderung als Bevormundung an. Auch zweifelt Warnecke daran, dass in Bezug auf die wildernden Hunde und Katzen überhaupt Handlungsbedarf bestehe. Die Änderungen im Jagdgesetz sollen noch vor der Sommerpause vom Thüringer Landtag verabschiedet werden.
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