Knabberfische dürfen weiterhin für die Pediküre eingesetzt werden

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Knabberfische dürfen weiterhin für die Pediküre eingesetzt werden

Dass Tiere vielfältige Vorteile besitzen, dürfte längst bekannt sein. Sie eignen sich nicht nur als niedliche Haustiere, treue Lebensgefährten oder therapeutische Helfer, sondern finden auch in der Kosmetikbranche Anwendung. Die Rede ist von den bekannten Knabberfischen, welche sich von menschlicher Hornhaut ernähren und daher gerne in der Fußkosmetik angewendet werden. Die Stadt Köln hat nun versucht einem Kosmetikstudio diese Behandlungsweise zu verbieten. Mangelnde Hygiene und Tierschutz waren die Argumente, welche vom Verwaltungsgericht Köln allerdings zurückgewiesen wurden.

Sie sind etwa fünf Zentimeter groß, durchsichtig und ernähren sich von der lästigen Hornhaut, die sich an unseren Füßen bildet: Die Knabberfische. In der Fachsprache Garra rufa genannt, wurden die Knabberfische, die bei so mancher Pediküre Wunder wirken können, auch zum Thema der Justiz. Das Kölner Verwaltungsgericht entschied allerdings gegen die Bedenken des Tierschutzes und der Hygiene und erlaubte Kosmetikstudios weiterhin die Knabberfische einzusetzen.

Die Garra rufa stammen ursprünglich aus der Kangal-Region in der Ost-Türkei und leben dort in etwa 30 Grad warmen Wasser. Da dieses besonders nährstoffarm ist, ernähren sich die Knabberfische von den Hautschuppen der Badegäste, um somit ihren Nährstoffhaushalt zu sichern. Hauptschuppen stellen nämlich eine reichhaltige Proteinquelle dar.

Ist die Anwendung von Tieren ethisch vertretbar?

Die Bedenken der Stadt Köln, was das Tierschutzgesetz anbelangt, beziehen sich vor allem auf die sachgerechte Haltung der Knabberfische. Auch das Verwaltungsgericht könnte sich zukünftige Auflagen für die Haltung und die „Nutzung“ der Fische vorstellen, sieht allerdings keinen ethischen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Trotzdem sollte auch das Wohl der Tiere sicher gestellt werden, denn dieses hängt beispielsweise stark von der Wassertemperatur und auch der Qualität des Wassers ab. Wird dieses beispielsweise durch Seifen, Parfüms oder Kosmetika verunreinigt, leidet auch die Gesundheit der Knabberfische darunter. Auch der Hygienehinweis der Stadt Köln ist durchaus berechtigt, da bislang nicht einwandfrei nachgewiesen werden konnte, dass eine Infektion mit Bakterien, die sich beispielsweise im Magen-Darm-Trakt der Tiere ansiedeln, auszuschließen ist. Auch auf die Hygienevorschriften sollten die Tierhalter respektive Kosmetikbetreiber daher größten Wert legen. Ist dies alles gewährleistet, dann können die kleinen Knabberer wahre Wunder bewirken. Auch bei Hautkrankheiten wie Neurodermitis oder Schuppenflechten sollen sie in Zukunft eingesetzt werden. Die medizinische Wirkkraft ist allerdings bislang nicht nachgewiesen.

 

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