Eine bundesweite Hundekotdatenbank

Eine bundesweite Hundekotdatenbank

Spaziergänger ärgern sich seit jeher darüber, wenn sie an Wiesen entlang flanieren, die mit Hundekot übersät sind. Weil Hundekot auch zur Umweltverschmutzung beiträgt, erwägen Kommunen nun anhand einer DNA-Probe die Übeltäter zu eruieren und in einer Datenbank aufzulisten. Bußgeld ist dann eine logische Folge dieser Ordnungswidrigkeit.

Trotz zahlreicher Kampagnen, dem leichten Zugang zu Hundekottüten und Aufklärungsmaßnahmen finden sich noch immer zahlreiche Hundekothaufen auf den hiesigen Wiesen wieder. Der Gesetzesbruch soll nun mit Hilfe von molekularbiologischen Analysemethoden geahndet werden. Eine Datenbank registriert nun die Hunde, welche ihren Hundekot unentsorgt zurück gelassen haben.

Kosten und Beispiele des Projekts

In London soll nun ein derartiges Pilotprojekt starten und auch in den USA wird das Hundekotsystem bereits angewendet. Kritiker dieser Maßnahme betonen allerdings, dass die Erstellung der bundesweiten Datenbank sehr kostenaufwändig ist. Trotzdem scheint diese Methode sehr lohnenswert, weil vor allem Eltern sich darüber beschweren, dass ihre Kinder sich nicht mehr ungehindert in der Natur bewegen können, sondern immer öfter mit den Händen im Hundekot spielen. Diese Tatsache dann meist auch noch zur Folge, dass fremde Menschen den Hundekot entsorgen und nicht die Tierhalter dafür aufkommen.

Vorgehen der Methode

Hundebesitzer, die den Kot ihres Tieres entsorgen, sind von der Datenbank ebenfalls überzeugt. Jemanden auf frischer Tat zu erwischen sei schwierig, weshalb die Datenbank eine gute Methode sei. Die Methode sieht einen Maul-Abstrich vor, aus dem DNA isoliert wird. Die Kosten liegen bei etwa 70 bis 80 Euro pro Hund. Die gleichen Kosten werden bei einer Exkrementen-Analyse fällig. Die Initiatoren haben sich überlegt, dass die Stadt nur bei Überführung des Übeltäters den DNA-Abgleich zahlen muss. Diese Finanzierung würde dann über das Bußgeld erfolgen.

Die Frage bleibt allerdings, ob man Hundehalter zu einem DNA-Abgleich verpflichten kann. Das sollte auf Landesebene geregelt werden. Da die Verschmutzung durch Hundekot eine Ordnungswidrigkeit ist, könnte die Verpflichtung durchaus möglich werden.

 

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