Haustiere in der Flugzeugkabine?

Haustiere in der Flugzeugkabine?

Regelungen zur Mitnahme von Tieren in den Passagierbereich eines Flugzeuges sind durchaus nachvollziehbarer und sinnvoller, als Regelungen, welche aus Zahnpasta und Shampoo auf einmal potenzielle Bomben machen. Dürfte man sein 200 Kilogramm schweres Hausschwein, die geliebte Königspython oder den zahmen Emu zum Knuddeln mit in die Kabine nehmen, würde sicherlich völlige Anarchie herrschen. Tiere sind ein potenzielles Sicherheitsrisiko.

Nicht weil die Fluggesellschaften davon ausgehen, dass man sie vor dem Flug mit einer dicken Portion Plastiksprengstoff gefüttert hat, sondern weil Tiere unberechenbar sind, Mitreisende in Gefahr bringen können und eventuell eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Jede Fluggesellschaft hat hier einen eigenen Regelkatalog, was die Mitnahme von Tieren angeht. Es ist also unerlässlich, sich vor Reiseantritt bei der Fluggesellschaft zu informieren und abzuklären, welche Gesetze für euer Haustier greifen, welche Papiere mitzuführen sind und was bei der Rückreise, vor allem aus Nicht-EU-Ländern, zu beachten ist.

Mitnahme von Hund und Katze

Wenn die Mitnahme des Tieres im Frachtraum stattfindet, sind Fluggesellschaften laut dem Abkommen der IATA (International Air Transport Association) dazu verpflichtet, dem Tier eine angemessene, sichere Unterbringung zu ermöglichen und dafür zu sorgen, dass das Tier für die Dauer des Fluges mit Nahrung und Wasser versorgt ist. Die IATA sieht auch eine genormte Regelung für die Mitnahme von Hunden und Katzen im Passagierbereich vor. Hierbei ist das Tier in einer wasserdichten, luftdurchlässigen Flugtasche oder einem bissfesten Transportkorb mit den Abmessungen 55 × 40 x 22 Zentimetern mitzuführen und muss für die gesamte Dauer des Fluges darin verbleiben. Das Tier muss älter als drei Monate sein, einen Chip implantiert haben und auch der EU-Heimtierausweis muss mitgeführt werden. Eine Sonderregelung gibt es bei Hunden. Rassen, welche laut der EU in die Kategorie “Kampfhund” fallen (etwa Steffordshire Terrier, Bullterrier oder Pitbulls) sind generell verboten.

Mitnahme von Vögeln und Nagetieren

Vögel mit in den Urlaub zu nehmen ist bei weitem nicht so einfach wie bei Hund und Katze. Hier greifen etliche Gesetze zum Schutz vor Exoten, Schmuggel und Seuchenschutz. Die Vögel benötigen tierärztliche Gesundheitsbescheinigungen und auch eine Besitzurkunde oder ein anderer Nachweis, welcher euch als Eigentümer des Piepmatzes ausweist, ist erforderlich. Für alle Tiere gilt zunächst die EU-Richtlinie, dass nicht mehr als 5 Exemplare mitgeführt werden dürfen. Kaninchen sind eine Ausnahme. Transportiert ihr mehr als drei Exemplare, greifen bereits die Regelungen der gewerbsmäßigen Einfuhr. Sonstige Nagetiere sind weithin unkompliziert.

 

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