Wie verhält man sich bei einem Wildunfall?

Wie verhält man sich bei einem Wildunfall?

Gerade im Herbst sind viele Wildtiere scheinbar blind vor Liebe und laufen oft einzeln oder in ganzen Gruppen über die Straße. Wildunfälle stehen daher auf der Tagesordnung. Zwar mahnen in den meisten Waldstücken Warnschilder vor Wildwechsel, aber viele Autofahrer werden doch davon überrascht. Es ist daher ratsam, in den entsprechenden Gebieten die Geschwindigkeit zu drosseln und genügend Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen zu halten.

Steht dann plötzlich ein Reh oder ein anderes Wildtier im Lichtkegel der Autoscheinwerfer, besser nicht versuchen auszuweichen, sondern eine Vollbremsung machen. Oft hilft es auch, abzublenden und zu hupen. Das Tier hat dann die Chance zu fliehen. Was tun, wenn es schon gekracht hat? Kommt es zu einer Kollision mit einem Wildtier, ist es zunächst am wichtigsten, die Unfallstelle abzusichern. Also Warnblinkanlage an und das Warndreieck aufstellen. Auf keinen Fall einfach weiterfahren, der nachfolgende Verkehr könnte in das Tier hineinfahren, was zu weiteren Unfällen führen kann.

Dann wenn möglich, das tote Tier von der Straße ziehen. Wen muss ich informieren? Wie bei jedem Unfall ist die Polizei der richtige Ansprechpartner. Gerade in der Nacht sind Forstämter oder der Jagdpächter oft nicht erreichbar. Auf keinen Fall den Unfallort verlassen, dies gilt als Verletzung der Anzeigepflicht und zieht immer eine Anzeige nach sich. Falls möglich, Fotos von der Unfallstelle machen, das erleichtert die Schadensmeldung an die eigene Versicherung.

Was wenn das Tier noch lebt? Ist das Wildtier verletzt, ist es umso wichtiger, die Polizei oder den Förster zu benachrichtigen. Denn das Tier leidet sicher Schmerzen und sollte dann entweder fachgerecht versorgt oder getötet werden. Läuft das Reh oder der Hirsch nach dem Unfall davon, sollte man den Unfall ebenfalls melden, denn es könnte ja verletzt sein. In diesem Fall den Unfallort am Straßenrand markieren, um die Suche nach dem Tier zu erleichtern. Auf keinen Fall das angefahrene Wild mitnehmen, dies gilt als Wilderei und ist strafbar.

 

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