Zugelaufene Katzen müssen gemeldet werden

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Zugelaufene Katzen müssen gemeldet werden

Das Fundrecht gilt auch bei Tieren. Demnach müssen Finder ihren Fund dem Ordnungsamt melden. Eine seit Tagen miauende Katze im eigenen Garten, die scheinbar keinen Besitzer mehr hat, einfach zu behalten, ist der falsche Weg. Denn Tiere fallen unter das sogenannte Fundrecht, sodass der Finder eine Anzeigepflicht bei der Gemeinde hat. Eine gefundene oder zugelaufene Katze muss sofort dem Ordnungsamt gemeldet werden. Finder, die sich gegen das Gesetz entscheiden müssen mit Strafen rechnen.

Die zugelaufenen Katzen einfach als Haustier behalten?

Die zugelaufene Katze ist zudem in der Regel nicht herrenlos, sondern hat einen Besitzer. Anders verhält es sich bei wildernden Straßenkatzen ohne Halter, die jedoch nur selten auf Menschen zugehen. Eine Katze mit glänzendem und gesunden Fell, die zusätzlich in guter Nahrung steht, hat in den meisten Fällen ein Zuhause.

Was tun bei zugelaufener Katze?

Viele Katzen die Menschen zulaufen stammen aus der Nachbarschaft. Es ist ratsam dort zuerst herumzufragen, ob jemanden das Tier gehört oder er es zuordnen kann. Ansonsten sollte die Fundkatze bei einem Tierarzt oder im Tierheim mit dem Lesegerät geprüft werden. Ist ein Chip vorhanden, kann der Besitzer ausfindig gemacht werden. Daher raten Tierärzte Katzenbesitzern ihre Lieblinge mit einem Chip kennzeichnen zu lassen, damit sie jederzeit sofort zugeordnet werden können. Eine Pflicht für diese Kennzeichnung gibt es nämlich nicht. Und Katzen streunen gerne einmal in der Gegend herum.

Ist das Haustier verschwunden, haben Besitzer ein halbes Jahr Zeit, dieses zu suchen, beziehungsweise zu finden. Sechs Monate gilt als Zeitraum, in der ein Besitzer das Tier zurückfordern kann.

Grundsätzlich sollten Menschen, denen eine fremde Katze zuläuft, diese nicht einfach als eigenes Haustier behalten. Das hat nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch eine emotionale Komponente. Schließlich hat die Katze in der Regel ein Zuhause und demnach einen Besitzer. Dieser ist höchstwahrscheinlich bitter traurig und sucht seinen Liebling vergebens. Ein zugelaufener Hund wird ja auch in den wenigstens Fällen einfach zum neuen Haustier erklärt.

 

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