Wildfleisch

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Wildfleisch stammt von Wildtieren ab. Hierunter fallen vor allem Reh- und Rotwild sowie Dam- und Schwarzwild. Darüber hinaus werden auch Wildkaninchen und Wildhasen unter diesem Begriff geführt. Auch das Wildgeflügel kann im eigentlichen Sinn unter diese Bezeichnung aufgenommen werden. In der Praxis stellen diese beiden Wildarten allerdings unterschiedliche Fleischsorten dar. Das Fleischbeschaugesetzt trennt bei der Definition des Wortes Fleisch das Schlachtvieh nicht vom Wild ab. Deshalb wird auch dieses Fleisch definiert als Teil warmblütiger Tiere, die für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Fleisch besteht somit aus Muskelfasern, die durch ein Bindegewebe verbunden sind. Für Wildfleisch sind die gleichen rechtlichen Grundlagen gültig, wie sie auch für das Schlachtvieh angewendet werden. Im einzelnen handelt es sich dabei um die Fleisch-Verordnung (FlV), die Hackfleisch-Verordnung (HflV), die Fleischhygiene-Verordnung (FlHV) sowie um das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Da die Tiere in der Regel gejagt werden müssen, ist auch das Bundesjagdgesetz (BJagdG) anzuwenden.

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