Qualitätswein
Qualitätswein muss mindestens sieben Volumenprozent Alkohol enthalten. Es kann sich dabei um roten oder weißen sowie um einen Roséwein handeln. Die Herstellung des Weins entspricht den normalen Regularien. Deshalb wird der Rotwein aus Maische gewonnen, während der Weißwein aus dem Most vergoren wird. Der Roséwein ist ein auf Weißweinart hergestellter Wein aus roten Trauben. Beim Qualitätswein ist die Anreicherung mit Zucker erlaubt. Im Gegensatz zum Tafelwein darf allerdings kein Zucker nach der Gärung übrigbleiben. Der gesamte Zucker muss daher in Alkohol umgewandelt werden. Nur wenn ein Wein diese Anforderungen erfüllt, darf er als Qualitätswein bezeichnet werden.