Wem gehört das Tier im Falle einer Scheidung?

Wem gehört das Tier im Falle einer Scheidung?

Bei einer Trennung wird der gemeinsame Besitz aufgeteilt. In vielen Fällen endet das im Streit. Besonders heikel wird es jedoch, wenn das frisch getrennte Paar sich in noch glücklichen Zeiten zusammen ein Haustier geholt hat. Wem gehört das Tier dann im Falle der Trennung? Die Rechtslage ist hier eindeutig. Geht der Streit so weit, dass keine Einigung gefunden werden kann und beide Partner Anspruch auf das Tier erheben, so muss im schlimmsten Fall das Gericht über den Verbleib des Haustieres entscheiden. Hierbei werden verschiedene Faktoren in der Entscheidung berücksichtigt, so etwa auch die emotionale Bindung des Halters zu dem Tier.

Neues Urteil sorgt für Aufsehen

Für Aufsehen hat in diesem Zusammenhang ein Urteil des Nürnberger Oberlandesgericht gesorgt. Es handelte sich hierbei um sechs Hunde, die Streitpunkt in einer Scheidung wurden. Die Frau hatte beim Auszug alle Hunde mitgenommen, während der Mann auf „seinen Anteil“, eben die Hälfte klagte. Das Gericht handelte zum Wohle der Tiere und beließ das Rudel geschlossen bei der Frau. Besonders an diesem Urteil ist die Tatsache, dass hier von bisheriger Rechtssprechung abgewichen wurde. So werden Tiere per Gesetz wie Gegenstände behandelt. Diese Einstufung hätte in der Tat dazu führen müssen, dass die Hunde des Rudels gerecht auf die Partner aufgeteilt werden. Das Gericht hat hier jedoch tierschutzrechtlichen Bestimmungen an oberste Stelle gesetzt und so eine Entscheidung getroffen.

Welche Rechte haben die ehemaligen Partner?

Während die Aussage „zum Wohle des Tieres“ stark an die Aussage „zum Wohle des Kindes“ erinnert, sind Sorgerechtsstreitigkeiten bei Kindern nicht mit denen bei Haustieren vergleichbar. Spricht das Gericht beispielsweise der Frau die Tiere zu, verliert der Mann jegliche Ansprüche. Die Tiere gehören ihm schlichtweg nicht mehr. So gibt es weder Umgangs- oder Besuchsrecht, aber auch keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Fachanwältin Agnes Wendelmuth erklärt, dass eine Entscheidung zum Wohle des Tieres jedoch noch nicht üblich ist, da Fälle wie diese selten vor einem Oberlandesgericht landen. Meist werden sie von Amtsgerichten bearbeitet, die sich nach höher gefällten Urteilen richten.

Was wird Paaren in Trennung geraten?

Versteht sich das Paar noch einigermaßen, so kann tatsächlich eine kleine Vereinbarung sinnvoll sein. In dieser kann das festgehalten werden, wann das Tier bei wem ist. Außergerichtlich, so Wendelmuth, kann vereinbart werden, was man will. Ist eine derartige Einigung nicht mehr möglich, so muss man ein Hausratsteilungsverfahren anstreben, wobei dann eben, wie bereits erwähnt, das Gericht über den Verbleib des Haustieres entscheidet. Sind Tiere verschenkt worden, so rät die Anwältin dazu, das gut nachweisen zu können. Beispielsweise durch Zeugen, die beim Verschenken anwesend waren.

 

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