Schlachtung an trächtigen Tieren ist eine Seltenheit

Schlachtung an trächtigen Tieren ist eine Seltenheit

Tatsächlich werden in Deutschland noch immer zahlreiche trächtige Tiere geschlachtet. Ob Rinder, Schweine oder Hühner – die Schlachthöfe schrecken nicht davor zurück auch trächtige Tiere zu schlachten. Die Bundesfraktion der GRÜNEN drängt nun auf ein rasches Handeln gegen diese Tatsache.

Angeblich seien die Schlachtungen von trächtigen Tiere absolute Ausnahmen und keine Alltäglichkeit. Trotzdem ist bedenklich, dass es überhaupt noch zu dieser Art von Schlachtung kommt. Schließlich verstirbt dabei ebenfalls ein Kalb, das während der Schlachtung durch Erstickung umkommt. Laut einer Erhebung von RIEHN et al (2012) seien immer noch 5 Prozent der geschlachteten Kühe trächtig. Dies betreffe 180.000 Tiere jährlich.

Zumeist befinden sich diese nicht im Anfangsstadium der Trächtigkeit sondern im fortgeschrittenen Stadium. In manchen Fällen ist die Trächtigkeit nicht bekannt und manchmal führen auch schwerwiegende Verletzungen des Tieres dazu, dass es für weitere Zwecke oder Nutzen ausgeschlossen und daher geschlachtet wird. Dies dürfte aber nur eine geringe Zahl der Tiere betreffen. Vor allem aus ethischen Gründen ist es nicht tragbar, dass Feten bei der Schlachtung ebenfalls umkommen. Sie werden unter großen Schmerzen getötet.

Forderungen der Bundesärztekammer

Die Bundesärztekammer fordert daher zum einen ein Verbot gegen die Schlachtung von trächtigen Tieren. Ausnahmen müssen und dürfen lediglich vom Gesetzgeber bestimmt werden. Weiterhin muss es eine gesetzliche Regelung beziehungsweise einen Schutz für Feten gebeten, der bislang noch nicht vorhanden ist. Ungeborene gelten bislang nicht als schutzbedürftige Wesen. Wenn es aufgrund von physischen Gründen des Tieres trotz Trächtigkeit zu einer Schlachtung kommen soll, dann muss jedem betreffenden Tier ein Begleitdokument des Tierarztes beiliegen, sodass die Feten vorzeitig betäubt werden können. Auch Tieren muss das Recht auf Lebensschutz zukommen, besonders denjenigen Ungeborenen, die sich noch nicht wehren können.

 

Online Beratung – Unsere Empfehlung

Diese Berater stehen aktuell für eine ausführliche Beratung in diesem Bereich zur Verfügung und geben Antwort auf Deine Fragen.

Es wurden keine Berater gefunden.