Ein Tier als Weihnachtsgeschenk – Das solltest Du wissen
Viele Kinder wünschen sich nichts sehnlicher als einen kleinen Hund oder ein Kätzchen unter dem Weihnachtsbaum zu finden. Doch wenn man seinen Kindern den Traum vom Haustier als Weihnachtsgeschenk erfüllt, müssen auch einige juristische Aspekte beachtet werden.
Knuddelige kleine Welpen werden schließlich größer, brauchen mehr Futter und bringen Verpflichtungen mit sich, die man von nun an mehrere Jahrzehnte lang erfüllen muss. Bereits beim Kauf ist das Mindestalter zu beachten. Um ein Haustier erwerben zu können, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Jüngere Kinder und Jugendliche sind auf die Erlaubnis ihrer Eltern angewiesen.
Deine Verpflichtungen und Rechte beim Haustierkauf
Juristisch gesehen sind Tiere keine Sachen, doch werden sie gesetzlich oftmals so behandelt. Treten nach dem Kauf gesundheitliche „Mängel“ auf, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Doch meist ist es schwierig diese Rechte umzusetzen. Kauft man ein Tier aus privater Hand, so müsste man beweisen, dass eine Krankheit bereits vor dem Kauf bestand und das ist oft kaum möglich. Zudem benötigen erkrankte Tiere häufig direkt ärztliche Hilfe, sodass erst im Nachhinein die entstandenen Kosten eingeklagt werden können.
Außerdem gilt grundsätzlich, dass Tierbesitzer zu einer artgerechten Haltung verpflichtet sind. Andernfalls können erhebliche Zwangsgelder durch Verstöße gegen das Tierschutzgesetz entstehen. So geschehen im Fall eines Halters einer Wasserschildkröte, der von Passanten angezeigt wurde, da er sein Haustier an eine Boje band und im Stadtpark schwimmen ließ, da er zu Hause kein Platz für ein Terrarium hatte.
Der Halter haftet für sein Tier
Des Weiteren sollte euch klar sein, dass jeder Halter für seine Tiere haftet. Selbst dann, wenn durch euer Haustier Schäden entstehen, ohne dass ihr vor Ort seid. Ein Tierarzt verklagte beispielsweise eine Hundehalterin, da ihr Schäferhund Arzthelfer und ihn selbst verletzte. Das Gericht verurteilte sie zu Schmerzensgeld.
Auch bezüglich der Lärmbelästigung gibt es einiges zu beachten. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Nachbarn nur eine halbe Stunde laute Tiergeräusche am Tag ertragen müssen, dies gilt gleichermaßen für Hundegebell wie auch für laute Vogelarten (zum Beispiel Papageien).
Online Beratung – Unsere Empfehlung
Diese Berater stehen aktuell für eine ausführliche Beratung in diesem Bereich zur Verfügung und geben Antwort auf Deine Fragen.