Affen-Selfie: Wie weit reicht das Urheberrecht?

Affen-Selfie: Wie weit reicht das Urheberrecht?

Der Trend in nahezu jeder Lage ein Selbstportait, auch Selfie genannt, mit der Kamera zu machen, geht um und hat nun eine neue Dimension angenommen. Die US-amerikanische Behörde muss sich nun mit der Frage des Urheberrechts bei Tieren auseinander setzen, da auf Wikipedia ein Affen-Selfie erschienen ist.

Der Fall des Affen-Selfies

Ein britischer Fotograph hatte auf einer Reise durch Indonesien seine Kamera verloren. Gefunden wurde die Fotokamera von einem Makaken-Affen, der diese prompt dazu nutzte ein Selfie von sich zu machen. Als der Fotograph seine Kamera mitsamt des Selbstpotraits wieder fand, traute er seinen Augen nicht recht und teilte dieses skurrile Meisterwerk mit der Online -Welt.

Wenig später nutzt auch Wikipedia das Foto. Der Fotograph wehrte sich aber gegen die Veröffentlichung ohne sein Einverständnis. Die Wikimedia Foundation ist allerdings der Meinung niemand habe das Urheberrecht an diesem Foto und somit sei es frei zugänglich und nutzbar. Wie sieht die Gesetzeslage in diesem Fall aus?

Das Urteil

Die US-Behörde lehnte eine urheberrechtliche Registrierung des Affen-Selfies allerdings ab, da alle Werke, die von Pflanzen, Tieren, übernatürlichen Wesen oder der Natur geschaffen worden seien und daher nicht mit den „ursprünglich intellektuellen Konzepten des Autors“ übereinstimmen. Ein ähnliches Urteil wurde bei Wandgemälden von Elefanten gefällt. Wie verhält es sich aber mit der Gesetzeslage in Deutschland hinsichtlich Urheberrechten von Tieren?

Gesetzeslage in Deutschland

Laut § 2 Abs. 2 UrhG sind nur jene Werke geschützt, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Gemäß § 7 UrhG entspricht die geistige Schöpfung dem Urheber. Als Urheber werden nur natürliche Personen und keine Tiere in bezeichnet. Sie werden im Urheberrecht als Sache gehandelt und besitzen daher keine Persönlichkeitsrechte. Eine Grenze besteht nur dann, wenn Persönlichkeits- oder Eigentumsgesetze des Halters verletzt werden im Moment der Fotographie. Es bleibt also fest zu halten, dass Tiere sowohl in Amerika als auch Deutschland kein Recht auf Urheberrecht haben. Sie erfreuen den Menschen aber zweifelsohne mit Selfies.

 

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