Konfitüre

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Die Konfitüre besteht aus Zucker und Früchten. Diese sind dabei in der Regel eingekocht. Daneben sind viele Zusätze erlaubt, die eine Abrundung oder Veränderung des Geschmacks hervorrufen. Gängig ist der Zusatz von Saft aus Zitrusfrüchten. Vor allem Zitronensaft ist hier sehr oft vertreten. Er verbessert die Haltbarkeit und rundet gleichzeitig den Geschmack ab. Darüber hinaus dürfen Spirituosen, Vanille, Speiseöle, Honig und andere Zusätze verwendet werden. Neben diesen Zusätzen ist es erlaubt, den Saft von roten Früchten und Roten Beeten zuzusetzen. Auch die Verwendung reiner Fruchtsäfte ist erlaubt. Konfitüre ist in zwei Varianten erhältlich. Die normale Konfitüre besteht aus Zucker, eine Pülpa aus verschiedenen Früchten oder aus dem Fruchtmark. Zitrusfrüchte dürfen als ganze Frucht verarbeitet werden. Die Konfitüre Extra wird aus Zucker und der Pülpa verschiedener Früchte hergestellt. Fruchtmark wird bei der Zubereitung nicht verwendet. Mischungen aus Äpfel, Birnen, Melonen, Wassermelonen, Kürbissen, Trauben, Tomaten und Gurken mit anderen Früchten können nicht zur Herstellung der Konfitüre Extra verwendet werden. Das Produkt wird in der Regel als Brotaufstrich eingesetzt. Allerdings kann es auch als geschmackliche Abrundung von verschiedenen Soßen verwendet werden. Einige Produkte können auch zu Wildgerichten gereicht werden.

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