Gemüsesaft

Eintrag zu: / Zurück zur Übersicht

Der Gemüsesaft wird grundsätzlich analog zum Fruchtsaft hergestellt. Deshalb liegt er unverdünnt vor. Es ist allerdings erlaubt, Saftkonzentrate oder Mark beizugeben. Wenn dies allerdings der Fall sein sollte, muss es auf der Verpackung vermerkt werden. Grundsätzlich darf nur das vorher entzogene Wasser wieder zugesetzt werden. Die Konzentration muss daher der ursprünglichen Mischung entsprechen. Darüber hinaus dürfen Aromen wie Essig, Salz, Honig, Gewürze, Zucker oder Kräuter als Ergänzung eingesetzt werden. Auch die Essenzen, Früchte oder Erzeugnisse derer dürfen im Gemüsesaft enthalten sein. Die Säfte werden in der Regel durch Pasteurisieren haltbar gemacht.

Wie gefällt Dir dieser Beitrag?
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Es wurden noch keine Bewertungen abgegeben)