Fruchtnektar

Eintrag zu: / Zurück zur Übersicht

Der Fruchtnektar stellt eine Mischung aus Fruchtmark, Wasser und Zucker dar. Die Inhaltsstoffe und die genaue Definition ist in der Fruchtsaftverordnung festgelegt. Für den Fruchtnektar ist ein Mindestfruchtgehalt zwischen 25 und 50 Prozent vorgeschrieben. Der Gehalt schwankt dabei je nach verwendeten Früchten. Da mindestens diese Menge an Fruchtmark vorhanden sein muss, könnte auch wesentlich mehr Mark hinzugegeben werden, was in der Praxis allerdings nicht sinnvoll ist. Wie auch beim Fruchtsaft dürfen keine chemischen Zusätze, wie Aromen oder Konservierungsstoffe, eingearbeitet werden. Die Haltbarmachung erfolgt auch hier durch Pasteurisieren. Laut der Verordnung muss der Fruchtgehalt des Fruchtnektars auf der Verpackung angegeben werden. Bei Diätnektar wird der Zucker durch Süßstoff ersetzt.

Wie gefällt Dir dieser Beitrag?
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Es wurden noch keine Bewertungen abgegeben)