Betriebsnummern

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Die Betriebsnummern werden an Unternehmen vergeben, die tierische Lebensmittel herstellen und vermarkten. Diese Betriebe haben hierfür eine spezielle Zulassung. Die Herstellung und Vermarktung darf nur mit dieser Zulassung erfolgen. Die Betriebsnummern müssen immer auf der Verpackung angegeben sein und bestimmen ganz genau den verarbeitenden Betrieb. Jede Nummer wird nur einmal erteilt. Dabei folgen die Betriebsnummern einer Systematik, die auch für den Verbraucher wichtig ist. Auf der Verpackung muss immer der letzte Verarbeiter angegeben werden. Dieser muss nicht selbst produzieren. Er ist aber in vollem Umfang für die Hygiene und die Qualität verantwortlich. Deshalb ist er im Falle einer Verunreinigung oder anderen Vorfällen schadenersatzpflichtig. Die erste Stelle steht für Deutschland und trägt immer das Kürzel DE. An der zweiten Stelle wird das Bundesland angegeben. Hierbei werden ebenfalls Buchstabenkürzel verwendet. So steht HE für Hessen und BW für Baden-Württemberg. Danach folgt die konkrete Nummer, die nur für einen einzigen Betrieb in dem angegebenen Bundesland gültig ist. Daneben werden auch die Kategorien angegeben, die sich allerdings in der Regel aus dem Produkt selbst ergeben. Beispielsweise werden Eiproduktbetriebe, Geflügelschlachtbetriebe, Milcherzeugnisbetriebe und Ähnliches unterschieden.

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