Die letzte Ruhe für Haustiere
Wenn das geliebte Haustier plötzlich stirbt, sehen sich viele Besitzer mit der Frage konfrontiert, wohin nun mit den sterblichen Überresten?
Insgesamt leben fast 30 Millionen Haustiere in der Bundesrepublik. Doch wenn nun Mize, Bello oder Mümmel sterben, müssen die Besitzer meist nicht nur mit der eigenen Trauer umgehen, sondern stehen auch vor einem praktischen Problem. Wo soll das tote Tier nun hin? Einige zögern da nicht lange und entsorgen es im Hausmüll. Bei kleineren Tieren wie Goldfischen, Hamstern oder Kanarienvögeln ist das auch legal. Bei größeren Tieren gilt dies aber laut dem Deutschen Anwaltsverein (DAV) nicht. Größere Tiere über den Hausmüll zu entsorgen, ist nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz verboten.
Bestattung auf Feldern und Wiesen gilt als Ordnungwidrigkeit
Auch auf abgelegenen Feldern und Wiesen darf man seine Tiere nicht einfach so verscharren. Dies gilt als Ordnungswidrigkeit und kann zu einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro führen. Wer allerdings einen eigenen Garten hat, der darf dort ganz legal sein Haustier beerdigen. Nach Angaben des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM) darf man sein Haustier auf dem eigenen Grund und Boden vergraben, sofern es nicht an einer übertragbaren Tierseuche erkrankt war. Das Tier muss allerdings mit einer Erdschicht von mindestens 50 cm bedeckt werden.
Verschiedene Möglichkeiten der Tierbestattung
Außerdem gibt es die Möglichkeit, den Tierkadaver bei einer Tierkörperbeseitigungsanlage zu entsorgen. In München kommen hier auf den Besitzer rund 42 Euro pro Haustier zu. Auch Tierärzte bringen eingeschläferte Tiere zu solchen Anlagen. Doch für viele Tierfreunde kommt die Entsorgung in einer solchen Anlage überhaupt nicht in Frage. Sie möchten ihrem langjährigen Freund eine würdige letzte Ruhe ermöglichen. Für diese Fälle gibt es in München zwei Tierfriedhöfe. Dort gibt es Einzelgräber, Reihengräber oder anonyme Rasengräber. Die Bestattungskosten belaufen sich auf 150 bis 300 Euro, die Kosten für die Grabmiete kommen dann noch hinzu. Es besteht auch die Möglichkeit sein Haustier einäschern zu lassen. Die Urne darf der Besitzer anschließend mit nach Hause nehmen. Auch das Vergraben der Urne oder das Verstreuen der Asche ist erlaubt.
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