Tierheilpraktik und homöopathie

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Die Tierheilpraktik und homoöpathie ist ein Heilberuf, der in Deutschland nicht gesetzlich geschützt ist. Daher darf jeder diesen Beruf ausüben, auch wenn er keine Ausbildung hierfür absolviert hat. Einzig ein Gewerbeschein wird vom Gesetzgeber verlangt. Der Tierheilpraktiker muss allerdings die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Daher darf er keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen oder Impfungen durchführen, da er das Impfmittel nicht besitzen kann. Darüber hinaus gibt es noch weitere gesetzliche Vorschriften, die einzuhalten sind. In der Tierheilpraktik werden hauptsächlich Methoden aus der Alternativmedizin eingesetzt. Diese unterscheiden sich nicht wesentlich von den Methoden, die beim Menschen angewendet werden. Die Praktiker sind dabei meistens auf eine bestimmte Tierart spezialisiert. Bei der Auswahl ist zu beachten, dass der Behandelnde über Erfahrung im Umgang mit den Tieren verfügen sollte. Zudem sollte er eine Ausbildung absolviert haben, obwohl diese nicht vorgeschrieben ist. In Deutschland stehen für die Ausbildung zahlreiche Schulen zur Verfügung. Die Ausbildung ist mehrjährig angelegt und meistens nicht auf eine Tierart spezialisiert. Auch für die Therapieformen stehen solche Ausbildungen zur Verfügung. Diese sollten vom Behandelnden absolviert worden sein. Wird ohne Ausbildung Tierhomöopathie angewendet, dann ist dies zwar erlaubt, aufgrund der Substanzen kann das Tier allerdings gefährdet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Tier eine zu hohe Konzentration des Wirkstoffs erhält oder auch anderweitig vollkommen falsch behandelt wird.

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