Im Notfall: Vorsorge für das Haustier
Ein Notfall kann auch Tierbesitzer treffen. Jeder dritte deutsche Haushalt hält ein Haustier. Das muss auch versorgt werden, wenn den Besitzern überraschend etwas zustößt. Hier ist Vorsorge sinnvoll. Was können Tierbesitzer tun, damit dem Tier im Krankheitsfall oder nach dem Tod nicht das Tierheim droht?
Vorsorge ist das A und O
Ein Todesfall, eine Krankheit oder ein Unfall stellt Tierbesitzer und ihre Angehörigen meist vor Herausforderungen. Vorsorgemaßnahmen sind daher dringend angeraten. Denn meist gelten Tiere immer noch als Sache, auch wenn das BGB inzwischen Tiere nicht mehr als Sache einstuft. Im Todesfall gehört ein Tier also zur Erbmasse wie Möbel oder Schmuck. Sind keine Angehörigen wie Eltern, Kinder oder Geschwister, als Erben vorhanden, fällt das Tier an den Staat. Und das bedeutet meist den direkten Weg ins Tierheim.
Versorgung im Ernstfall
Daher sollten Tierbesitzer vorsorgen, wenn sie wissen, dass Angehörige ein Haustier im Ernstfall nicht übernehmen können oder wollen. Gründe können etwa Allergien, Familie oder berufliche Belastungen sein. Hier hilft etwa eine testamentarische Verfügung weiter und Freunde oder Nachbarn, die das Tier kennen, können einspringen. Auch finanziell muss geregelt sein, dass das Tier mit Futter und Medikamenten etc. versorgt werden kann. Auch wenn das Testament die Versorgung und Besitzverhältnisse regelt, dauert es meist und das Tier muss in der Zeit bis zur Testamentseröffnung versorgt werden. Besitzer können hier etwa Regelungen mit einem bekannten Tierheim oder einer Tierpension treffen.
Tierschutzvereine können einspringen
Gibt es finanzielle Probleme, kann die Zukunft des Tieres dennoch würdig geregelt werden. Wenn Senioren etwa nur eine kleine Rente beziehen oder Tierbesitzer verschuldet sind, gibt es dennoch Lösungen. Tierbesitzer können sich dann an Tierschutzverbände wenden und einen Tierversorgungsvertrag abschließen. Tierschutzvereine kümmern sich dann auch im Todesfall um das Haustier. Wichtig ist, bereits zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen, damit im Pflegefall oder Todesfall das Tier nicht zwangsläufig im Tierheim landet.
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