Der neue Verordnungsentwurf der EU zum Tierarzneimittelgesetz führt zu Kritik
Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsentwurf ausgearbeitet, der das bisher geltende Tierarzneimittelrecht ablösen soll. Übergeordnetes Ziel der EU waren dabei die Reduktion des Einsatzes von Antibiotika. Dieser Entwurf ist nun heftig in die Kritik gekommen, da paradoxe Stellen dieses Ziel unmöglich zu machen scheinen.
Weitere Ziele, die von der EU im Rahmen des Verordnungsentwurfs verfolgt werden sollen, sind auch die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen bei Mensch und Tier sowie die Einführung einer Pharmakovigilanz für Tierarzneimittel. Das bedeutet, dass Tierpräparate laufend überwacht werden sollen.
Kritik an dem Verordnungsentwurf
Tierschützer bemängeln, dass der Entwurf auch jene Stoffe, die der Vorbeugung von Krankheiten oder der Gesunderhaltung dienen, ebenfalls unter das Arzneimittelrecht rechnen möchte. Als Beispiel würden dann auch sämtliche Futtersorten davon betroffen sein, sodass Tierhalter ihren Tieren beispielsweise kein gesundes Futter ohne Erlaubnis geben dürften. Diese Erlaubnis kann nur vom Tierarzt erteilt werden und würde damit einen absurden Aufwand für jeden Tierhalter bedeuten.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass diese neue Verordnung naturheilkundliche Verfahren drastisch eingrenzen würde, sodass nicht-ärztliche Therapeuten extremen Einschränkungen unterliegen. Was die EU aber eigentlich zum Ziel hat, eben von medikamentöser Behandlung zu komplementär-medizinischen Methoden umzuschwenken, wird dadurch immer schwieriger gemacht.
Homöpathie soll zulassungspflichtig werden
Auch in Sachen Homöopathie respektive homöopathischer Mittel plant der Entwurf ein neues Prüfverfahren. Das ist generell positiv zu sehen, allerdings bergen Homöopathika keinerlei Gefahr für Mensch und Tier und es ist zweifelhaft, ob irgendein Hersteller sich ein teures Prüfverfahren überhaupt leisten könnten. Auch an dieser Stelle gehen die Zielsetzungen und Umsetzeungen sehr auseinander. Eine Zulassungspflicht für Homöopathika würde dann in Kraft treten.
Interessenkonflikte der Pharmahersteller
Die Überwachung der Arzneimittel wird generell von Tierschützern positiv gesehen, allerdings will die EU die Verantwortlichkeit für diesen Sicherungsprozess in die Hände derjenigen Hersteller geben, die ein Interesse an der Vermarktung der Mittel haben. Darin sehen viele Menschen einen Widerspruch.
Diese Verordnung betrifft entgegen mancher Annahmen nicht nur Tierhalter, sondern im Grunde uns Alle, die wir von Nutztieren und deren Fleisch, Wolle und Milch leben. Der einzelne Tierhalter kann in Form einer Petition, der eigenen Informationsbeschaffung und Weitergabe dieser Informationen auch im „Kleinen“ etwas tun. Die Methodenvielfalt der Tierheilkunde sollte durch ein falsch formuliertes Gesetz nicht verloren gehen.
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