Freie Fahrt für Hund und Katze nach England

Freie Fahrt für Hund und Katze

Es gibt Menschen in Europa, die es sich bereits zur lieben Angewohnheit gemacht haben, auf die Europäische Union und ihre politische Praxis zu schimpfen, oder zumindest über sie zu lästern. Viele von ihnen wohnen auf der anderen Seite des Ärmelkanals, in England. Was allerdings die Tierhalterinnen und -halter betrifft, so haben diese allen Grund der EU dankbar zu sein. Denn aufgrund ihrer Vorschriften ist seit dem vergangenen Jahr nun auch für Reise mit Tieren auf die englische Insel die Quarantänepflicht gefallen.

Jahrzehntelang war es üblich, dass Haustiere sich in England einer sechsmonatigen Quarantäne unterziehen mussten, wenn Herrchen oder Frauchen sie mit auf die Insel nehmen wollten. An eine Urlaubsreise in Begleitung des geliebten Tieres war unter solchen Umständen natürlich gar nicht zu denken. Und auch wer auf die englische Insel übersiedeln wollte, musste nicht nur ein halbes Jahr ohne sein Haustier auskommen, sondern für den Wunsch, es mitzunehmen auch noch tief in die Tasche greifen. Die Aufwendungen, die Tierbesitzer jährlich bei der Einreise auf sich nehmen mussten, beliefen sich pro Jahr auf runde sieben Millionen Englische Pfund, das sind über acht Millionen Euro.

Damit ist nun endgültig Schluss. Seit 2012 können die Halterinnen und Halter von Hund und Katze ihre tierischen Lieblinge nun auch ohne solchen Aufwand mitnehmen. England hat sich den allgemeinen Reisebedingungen für Haustiere innerhalb der Europäischen Union angeschlossen. Das bedeutet, dass bei der Einreise die Vorlage eines Heimtierpasses für die Einreise des Tiers ausreicht – vorausgesetzt, in ihm ist nachgewiesen, dass eine Tollwutimpfung des Tieres 21 Tage vor Grenzübertritt vorgenommen worden ist. Also nicht vergessen, spätestens drei Wochen vor Reiseantritt die Impfung vornehmen und – soweit noch nicht vorhanden – einen Heimtierpass durch den Tierarzt ausstellen zu lassen. Ausnahmen dieser Regelung gibt es noch für Hunde aus Afrika, Asien und Südamerika. Für sie gelten noch immer ein Bluttest und eine dreimonatige Quarantäne als Bedingungen für die Einreise.

 

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